Im Programm „Jugend in Arbeit plus" wurden Jugendliche und junge Erwachsenen unter 25 Jahren, die länger als sechs Monate arbeitslos sind, dabei unterstützt, einen Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erreichen. Ziel des mit Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW geförderten Programms war es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Betriebe zu vermitteln und ihnen somit wertvolle Berufserfahrung zu verschaffen. Die Unternehmen erhielten einen Lohnkostenzuschuss. Um eine nachhaltige Integration der Jugendlichen zu erreichen, wurden die Jugendlichen während der geförderten Beschäftigungsphase und ggf. Nachbeschäftigungszeit weiter durch die JA plus-Beraterinnen und Berater sowie die Fachkräfte der Kammern begleitet. Weitere Informationen zu dem Programm erhalten Sie über den Link www.ja.nrw.de.
Die LGH war von 2006 an für die Abwicklung der Lohnkosten- und Qualifizierungszuschüsse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms zuständig, die bis zum 31.12.2007 den Agenturen für Arbeit und ARGEn für Unternehmen der Industrie und des Handels zugewiesen wurden.





