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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen MCH Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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Mai 2005 Hilfe! Mein Mitarbeiter will ein Arbeitszeugnis!

Was viele Unternehmer nicht wissen: Jedem Arbeitnehmer steht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis zu. Dieses Zeugnis dient als Nachweis für den beruflichen Werdegang und gehört für viele Arbeitnehmer zu den wichtigsten Bewerbungsunterlagen. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Der Inhalt eines einfachen Zeugnisses kann auf Angaben zur Person des Mitarbeiters (Name, Geburtstag, Geburtsort, Beruf und Titel) und die Art und Dauer der Beschäftigung beschränkt werden. Die Beschreibung der Tätigkeiten ist der wichtigste Teil des einfachen Zeugnisses. Jeder, der dieses Dokument liest, muss sich von der Tätigkeit des Betreffenden ein Bild machen können.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vermerkt ebenfalls die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Beschreibung der Aufgaben. Zusätzlich findet aber eine Bewertung der Leistungen und des sozialen Verhaltens bzw. der Führung des Arbeitnehmers statt. Es geht dabei um Leistungsfähigkeit, -bereitschaft und berufliches Engagement sowie um Aussagen zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden sowie Mitarbeitern (z. B. bei Meistern). Wichtig ist, dass das Zeugnis der Wahrheit entspricht, aber auch den Arbeitnehmer bei seinem weiteren beruflichen Weg nicht behindern darf. Sie sollten darauf achten, das Gesamtbild Ihres Mitarbeiters im Laufe des Arbeitsverhältnisses beurteilen. Einzelne kritische Vorfälle und kurzzeitige Leistungstiefs sind nicht zu erwähnen. Vor allem die Besonderheiten des Arbeitnehmers sollten im Zeugnis hervorgehoben werden. Herausragende Erfolge und die Arbeitszufriedenheit sollten mitgeteilt werden. Bei einer Bewerbung hat das Arbeitszeugnis eine große Bedeutung. Es sollte so formuliert werden, dass der Arbeitnehmer nicht bei der Stellensuche behindert wird. Das Muster eines guten Arbeitszeugnisses können Sie hier herunterladen.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnisses enthält folgende Elemente:

Überschrift

Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Praktikumzeugnis oder Ausbildungszeugnis

Einleitung

Persönliche Daten des Arbeitnehmers einschließlich der Dauer des Arbeitsverhältnisses

Aufgabenbeschreibung

Aufgabenschwerpunkte, Position im Unternehmen, Haupt- und Sonderaufgaben, Projekte, Versetzungen, Verantwortungen

Leistungsbeurteilung

Beleuchtung verschiedener Aspekte und Erfolge wie:

Arbeitsbereitschaft(Motivation, Wille)

Leistungsfähigkeit(Können, Fachwissen, Weiterbildung)

Arbeitsweise, Arbeitsstil(Umsetzung)

Arbeitserfolg(Ergebnisse, Zielerreichung)

Zusammenfassende Leistungsbeurteilung(Gesamteindruck, Zufriedenheit)

Führungsleistung

nur bei Vorgesetzten (z. B. Meister)

Führungsverhalten und -stil

Motivation von Mitarbeitern

Schlussfloskeln und Abschluss

Wünsche für die Zukunft, Bedauern über den Weggang, handschriftliche Unterschrift

Beim Abfassen eines Zeugnisses sollten Sie unbedingt beachten, dass sich hinter den Formulierungen ein bestimmter Code zur Interpretation der Beurteilungen verbirgt. Bestimmte Arten der Formulierungen bedeuten Noten von "1 = sehr gut"  bis "6 = ungenügend". Nur wer diesen Code kennt, kann ein Zeugnis richtig formulieren, aber auch richtig interpretieren. 

Achtung - das sollten sie unbedingt beachten!

 

Falls Sie noch mehr Informationsbedarf zum Thema Arbeitszeugnisse haben, empfehlen wir Ihnen „Das Arbeitszeugnis. Mitarbeiter fair und richtig einschätzen".

Diese Broschüre enthält zahlreiche Musterformulierungen und  -zeugnisse. Damit bietet sie fachkundige Hilfe und Unterstützung bei der richtigen Formulierung von Beurteilungen und bei der Interpretation von Zeugnissen vor der Anstellung neuer Mitarbeiter.

Das Arbeitszeugnis, Mitarbeiter fair und richtig einschätzen; Hrsg.: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V., 1. Auflage 2004, 12 S., DIN A4, Einzelexemplar 8 Euro.

  

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