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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen MCH Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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März 2011 - Das Bewerbungsgespräch: Wie Sie es führen, damit es ein Erfolg wird 

Die richtige Auswahl der Mitarbeiter ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Fehlbesetzungen sind teuer, zeitaufwendig und belasten das Betriebsklima. Zudem trägt der demografische Wandel dazu bei, dass in den nächsten Jahren die Bedeutung der Fachkräftesicherung für die Personalpolitik in ihrer Relevanz ansteigen wird. Umso wichtiger ist es daher, die Wahrscheinlichkeit von falschen Auswahlentscheidungen beim Personal zu minimieren. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene „Personalabteilung“ müssen diese Aufgaben zusätzlich zu ihrer täglichen Arbeit einplanen und erledigen. Nach wie vor bleibt dabei das Bewerbungsgespräch die wichtigste Entscheidungsgrundlage und ist deswegen unverzichtbar. Nicht zuletzt, weil es so langsam auf die „heiße Phase“ bei der Suche nach Auszubildenden geht, wollen wir Ihnen in diesem „Thema des Monats“ einige Tipps geben, wie Sie ein Bewerbungsgespräch sicher durchführen, was Sie beachten müssen und wie Sie die richtige Entscheidung treffen.

Voraussetzungen für den Erfolg eines Bewerbungsgesprächs

Für den Betriebsinhaber liegt der Erfolg eines Bewerbungsgesprächs darin, den bestmöglich geeigneten Mitarbeiter für eine bestimmte Stelle auszuwählen. Sorgen Sie daher für Voraussetzungen, um diesen Erfolg möglich zu machen. Vereinbaren Sie mit dem Bewerber einen Termin, an dem weder Sie noch er unter Zeitdruck stehen. Ein Gespräch zwischen „Tür und Angel“ lässt in der Regel mehr Fragen offen als es klärt. Eine angenehme und ungestörte Gesprächsatmosphäre ist mitentscheidend für das Gelingen des Bewerbungsgesprächs. Es sollten keine Unterbrechungen von außen, z. B. durch das Telefon, die Unterhaltung stören. Das macht einen schlechten Eindruck, Sie könnten zudem sonst den Faden verlieren und der Bewerber erhält Zeit, sich Antworten taktisch gut zu überlegen. Die Echtheit der Aussagen leidet also darunter. Zudem geben Störungen die falschen Signale: Sie lassen den Schluss zu, dass alles Mögliche wichtiger ist als das Bewerbungsgespräch.

 

Im Vorfeld des Bewerbungsgesprächs

Bereiten Sie sich auf Bewerbungsgespräche gut vor. Sie können so zielgerichteter diejenigen Informationen sammeln, die Sie für Ihre Entscheidungsfindung benötigen. Zu dieser Vorbereitung gehören:


Durchführung eines Bewerbungsgesprächs

Sie sind eine der wichtigsten Erstkontakte für neue Mitarbeiter in Ihrem Betrieb. Ihr Auftritt, Ihre Ansichten und Ihre Begeisterung bleiben dem Bewerber in Erinnerung und tragen dazu bei, ob er sich für Ihren Betrieb entscheidet und wie er dann seine neue Arbeit angeht. Eine sorgfältige Gesprächsführung ist daher wichtig.
Durch die Unterhaltung mit dem Bewerber sollen Sie sich einen fachlichen und persönlichen Eindruck von ihm verschaffen und prüfen, ob er zu Ihnen und Ihrem Betrieb passt. Dazu brauchen Sie entsprechende Informationen. Beim Bewerbungsgespräch zählt daher: „Wer fragt, führt“. Sie müssen im vorgesehenen Zeitrahmen möglichst viele, relevante und wahrheitsgemäße Aussagen erhalten – und die bekommen Sie am besten durch Fragen. Dies gilt jedoch ebenso für den Bewerber. Auch er wird das Ziel verfolgen, Informationen zu erhalten, beispielsweise über die Anforderungen im Einzelnen, den Arbeitsplatz, das Team. Daher geben Sie auch dem Bewerber die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Beachten Sie: Vielfach wird ein Bewerbungsgespräch als Monolog des Chefs oder des Bewerbers geführt. Es soll sich jedoch ein Dialog durch geschicktes Fragen und Lenken des Gesprächs ergeben. Die Faustregel: Der Chef spricht 35% der Zeit, der Bewerber 65%. Geben Sie nie die Gesprächsführung aus der Hand, sonst erfährt der Bewerber mehr über Sie als umgekehrt.
Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen für den Ablauf eines Bewerbungsgespräches geben:

Verhaltensweisen wie dominantes Auftreten, eine schnelle Bewertung sowie eine überzeugende (Selbst-)Präsentation sind für ein Einstellungsgespräch nicht hilfreich. Eine erfolgreiche und aussagekräftige Vorstellung soll durch aktives Zuhören und eine wohlwollende und gezielte Fragestellung geprägt sein. Versuchen Sie, Informationen neutral und bewertungsfrei zur Kenntnis zu nehmen.  


Entscheidungsgrundlagen

Bei der Entscheidung für oder gegen einen Bewerber kommen mehrere Arten von Informationen zusammen: die aus den Bewerbungsunterlagen, die aus dem Vorstellungsgespräch und der ganzheitliche, gesamte Eindruck auf der zwischenmenschlichen Ebene. Daher sind als Entscheidungsgrundlagen wichtig:

Machen Sie sich direkt während des Gesprächs Notizen. Schon wenig später angefertigte Gedächtnisprotokolle sind nicht mehr repräsentativ, da sich Eindrücke schnell „verflüchtigen“. Letztlich sollte bei der Entscheidung für oder gegen einen Bewerber auch darauf geachtet werden, ob „die Chemie stimmt“. Die Berücksichtigung dieses intuitiven Gesamteindruckes sollte am Ende noch einmal aufgegriffen werden – z. B. in der Diskussion mit Mitarbeitern, mit denen der neue Kollege direkt zusammenarbeiten soll.

Beachten Sie bitte:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), mit dem Benachteiligungen verhindert oder beseitigt werden sollen, ist auch im Bewerbungsgespräch zu berücksichtigen. Das bedeutet, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht vorkommen dürfen. Andernfalls drohen dem Arbeitgeber Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche. Es bietet sich an, eine weitere Person zum Gespräch hinzuziehen, so dass Sie nicht in Beweisnot kommen. Allerdings dürfte es für einen Bewerber schwer sein, einen Anspruch nur auf Indizien für eine Benachteiligung beim Bewerbungsgespräch zu stützen. Machen Sie also alles richtig, dann kommen Sie in der Regel auch ohne eine weitere Person aus. Ein Zeuge auf Ihrer Seite ist demnach kein unbedingtes Muss, es minimiert jedoch Ihr Risiko.

Lassen Sie sich dadurch aber auf keinen Fall verunsichern. Und denken Sie immer daran, dass Sie bei jedem Bewerbergespräch Ihren Betrieb nach außen repräsentieren und demzufolge aktiv Imagepflege betreiben!

 

Copyright 3/2011 by LGH
Autor: Wolfgang Trefzger, LGH