Haben Ihre Mitarbeiter schon lange nicht mehr an einer Weiterbildung teilgenommen, obwohl Sie wissen, dass es Ihrem Unternehmen gut tun würde, wenn der Kenntnisstand Ihrer Belegschaft etwas „aufpoliert" wird? Das Land erleichtert seit kurzem den Besuch von berufsbezogenen Kursen durch die so genannten Bildungsschecks: Die Hälfte der Gebühren, maximal 750 Euro pro Scheck, werden aus Steuer- und EU-Mitteln zugeschossen.
Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöhen. Es soll die Lücke verkleinert werden zwischen der Einsicht, dass aktuelles berufliches Wissen wichtig ist sowohl für den Lernenden wie für „sein" Unternehmen (das bejahen bei Befragungen 80 Prozent der Menschen), und der harten Realität, wonach lediglich 40 Prozent der Mitarbeiter derartige Angebote nutzen. Insbesondere das Personal kleiner und mittlerer Betriebe hinkt hier hinterher. Für NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann steht aber fest: „Je höher die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, desto höher die Wettbewerbsfähigkeit."
Gerade die Klein- und Mittelbetriebe stehen daher im Blick der „Erfinder" der Bildungsschecks: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die länger als zwei Jahre an keiner betrieblich veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben, sollen einen Anreiz erhalten, endlich mehr in Sachen Fortbildung zu tun. Der Zuschuss von 50 Prozent der Kosten bis maximal 750 Euro pro Person wird für Angebote gezahlt, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Konkret gedacht ist zum Beispiel an Sprach- und EDV-Kenntnisse, den Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die Verbesserung von Lern- und Arbeitstechniken oder der Medienbildung. Auch der Umgang mit Kunden, speziell etwa aus der „Generation 50+", für den zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik (CGT) fit macht, und die Zusammenarbeit im Team sind Fähigkeiten, die Gegenstand einer Weiterbildung sein können. Ein Schweißerlehrgang wird ebenfalls gefördert, weil er auch allgemein auf dem Arbeitsmarkt genutzt werden kann, nicht jedoch die Einübung einer konkreten Maschinenbedienung, da dies eine zu sehr auf den Arbeitsplatz bezogene Qualifizierung ist. Hilfestellung bei der Auswahl der Maßnahmen bieten über 175 Anlaufstellen im ganzen Land, unter anderem bei den Handwerkskammern, den kommunalen Wirtschaftsförderern und bei Volkshochschulen (Details unter http://www.mags.nrw.de/arbeit/qualifikation/bildungsscheck/beratungsstellen.html ). Diese Stellen geben auch die Schecks aus, die dann bei den Bildungsträgern eingelöst werden können, die von der Beratungsstelle eingetragen worden sind.
Jeder Scheck ist streng personenbezogen und kann nicht weitergegeben werden. Ein Unternehmer, der für sein Team Weiterbildungsbedarf sieht, kann sich an eine Beratungsstelle wenden und dort das Thema oder die Themen festlegen. Diese werden dann mitsamt dem Firmennamen auf den Schecks notiert, die Mitarbeiter tragen zusätzlich ihre Namen ein. In diesem Fall hat der Betrieb die Hälfte der Kosten zu tragen. Geht ein Arbeitnehmer selbst zur Beratung, muss er die Kosten übernehmen, doch kann er sich natürlich auch intern mit seinem Chef einigen. Zu den Empfangsberechtigten zählen geringfügig und Teilzeit-Beschäftigte sowie mithelfende Familienangehörige, nicht aber die Firmenchefs selbst. Ausgeschlossen sind darüber hinaus die Lehrlinge, da sie sich in der Erstausbildung befinden. Hat sich jemand auf eigene Initiative hin in den zurückliegenden zwei Jahren fortgebildet, so ist dies kein Ausschlusskriterium. Die Förderung kann sogar mehrmals hintereinander in Anspruch genommen werden, sofern immer wieder eine neuerliche Beratung in Anspruch genommen wird. Selbst die Teilnahme an einem Fernstudium kann prinzipiell mit einem Bildungsscheck finanziell erleichtert werden.
Kleine und mittelständische Betriebe investieren bis dato noch zu wenig in die Erweiterung des Know-hows. Viele Handwerksunternehmen scheuen die anfallenden Kosten und den kurzzeitigen Arbeitszeitausfall. Studien zeigen jedoch, dass Betriebe, die auf gezielte Weiterbildung setzen, langfristig erfolgreicher sind. Meist können sie die erlangten Zusatzqualifikationen des Mitarbeiters in bare Münze verwandeln. Für den Beschäftigten selbst bedeutet Weiterbildung Anerkennung - was sich wiederum motivierend auswirkt und ihn an das Unternehmen bindet.
Weiterbildung muss dem Bedarf des Unternehmens entsprechen - nach dem Gieskannenprinzip verteilt, bringt sie wenig. Der Personalmanagement-Tipp „Entwicklung durch Fordern und Fördern" des MCH zeigt Schritt für Schritt, wie für jeden Mitarbeiter der Bedarf ermittelt und systematisch umgesetzt werden kann. Checklisten für die Durchführung von Fördergesprächen und zur Einschätzung des Schulungsbedarfs runden die Broschüre ab.
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Autoren: Michael Krause, Fachverband des Tischlerhandwerks
Harald Siebert, MCH






