Die Diskussion um das Thema „Gesundheit“ nimmt im Handwerk eine besondere Rolle ein. Das Thema wird einerseits kritisch betrachtet, vor allem weil es um Kosten geht, die im Betrieb durch krankheitsbedingte Fehlzeiten entstehen. „Gesundheit“ wird aber auch positiv gesehen, wenn ein Betrieb in der Lage ist, dauerhaft leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiter einzusetzen, um den Unternehmenserfolg sicher zu stellen. Daher ergreifen nicht wenige Betriebe bereits gesundheitsfördernde Maßnahmen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter. Der Grund dafür ist, dass sie ihr Personal als den wichtigsten Leistungs- und Wettbewerbsfaktor betrachten. Wie man dies macht, erfahren Sie in diesem „Thema des Monats“.
Noch immer fragt sich der eine oder andere Unternehmer, warum er sich auch noch um die Gesundheit seines Personals kümmern solle. Das sei schließlich Privatsache. Unter einem solchen Blickwinkel werden Investitionen in Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung als reiner Kostenfaktor betrachtet. Doch auch in diesem Bereich bieten sich Einsparmöglichkeiten. Nehmen wir als Beispiel einen Betrieb, der einen Krankenstand von 3,8 % mit insgesamt 971 Arbeitsunfähigkeitstagen aufweist. Dem Betriebsinhaber ist das zu viel, und er beschließt Maßnahmen, um den Krankenstand um 0,5 %-Punkte zu senken. Er rechnet aus:
| Krankenstand | 3,8 % |
| AU-Tage | 971 Tage |
| Kosten für Entgeltfortzahlung | 100 € |
| Kosten für Entgeltfortzahlung ges | 97.100 € |
| Bei einer Reduzierung des Krankenstandes um… | 0,5 %-Punkte |
| Verminderung der AU-Tage um… | 128 Tage |
| = Kostenersparnis | 12.800 € |
Das Beispiel zeigt auf, dass durch ziel- und ergebnisorientierte Maßnahmen in der Gesundheitsförderung die Wirtschaftlichkeit des Betriebes positiv beeinflusst werden kann. Es ist also keine vergebliche Mühe, das Personal während der Arbeit nicht nur zu schützen (Arbeitsschutz), sondern auch die Gesundheit in vorbeugender Weise zu fördern (Gesundheitsförderung). Konkret bedeutet dies, dass nur durch eine planvolle und stetige Arbeit an der Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter jene Leistungen ermöglicht werden, welche die Erreichung der betrieblichen Ziele unterstützen und den unternehmerischen Erfolg garantieren helfen.
Wie aber soll der Betriebsinhaber planvoll und stetig an der Gesundheit der Beschäftigten arbeiten? Lässt sich Gesundheit eigentlich managen?
Gesundheit zeigt sich vielschichtig
Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit
oder Behinderung. Sie zeigt sich ebenso in der Schmerz- und
Beschwerdefreiheit, in der Widerstandsfähigkeit
gegenüber Belastungen oder in der Fähigkeit,
Anforderungen, Belastungen und Krisen zu bewältigen.
Für den Betriebsinhaber äußert sich
Gesundheit im Alltag nicht nur objektiv am Krankenstand, sondern auch
in der subjektiven Wahrnehmung des eigenen Gesundheitszustandes.
Gesundheit ist jedoch nicht nur ein körperliches, sondern auch
ein geistig-seelisches und soziales Phänomen. Die Begriffe
„Arbeitszufriedenheit“,
„Mobbing“ oder „Stress“ sind
wohl bekannt. So hat beispielsweise in den letzten Jahren die Anzahl
der psychischen Störungen und der Verhaltensstörungen
in deutschen Betrieben drastisch zugenommen, während die Zahl
der Arbeitsunfälle zurückgegangen ist. Der Anteil der
Verhaltensstörungen an den Ausfalltagen ist von 6,6% auf 10,5%
angewachsen (Studie des Berufsverbands der Psychologen vom April 2008).
Die Ursachen für diese Veränderungen liegen in:
- Zeitdruck
- fehlenden Partizipationsmöglichkeiten
- Komplexität der Arbeit und Verantwortung der Beschäftigten
- prekären Arbeitsverhältnissen wie Leiharbeit und Zeitarbeit
- mangelnder Wertschätzung
- defizitärem Führungsverhalten
- einem Ungleichgewicht zwischen beruflicher Verausgabung und erhaltener Entlohnung.
Sinnvoll wären also Schritte, damit
Gesundheitsförderung im Betrieb systematisch stattfinden kann.
Zu Beginn solcher Überlegungen stellt sich die Frage: Was
macht im Betrieb krank?
- Unfälle
- Arbeitsbedingte Belastungen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
- Berufskrankheiten.
Es gilt also für die Betriebe, diese Gesundheitsschäden
zu vermeiden. Dem dienen die gesetzlichen Vorgaben des
Arbeitsschutzes einschließlich der vorgeschriebenen
Gefährdungsermittlungen und Risikobeurteilungen von
vorhandenen und neu zu schaffenden Bedingungen und Situationen im
Betrieb (Arbeitsschutzgesetz).
Es stellt sich aber darüber hinaus die Frage: Was
hält im Betrieb gesund?
- Stärkung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft des Personals
- Stärkung des innerbetrieblichen Arbeitssystems.
Hierbei gilt es für den Betrieb, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, und zwar ohne gesetzliche Vorgaben wie beim Arbeitsschutz. Die individuelle Umsetzung dieses Bereichs wird also durch den Betriebsinhaber in eigener Regie verantwortet. Dass dieser Bereich auch gestalterisch umgesetzt werden kann, soll im weiteren Verlauf beschrieben werden.
Grundsätzliche Überlegungen
Im Handwerksbetrieb sollte zunächst das Bewusstsein
für eine Gesundheitsförderung entstehen.
Das ist gar nicht einmal so schwierig. Einerseits ist dem
Betriebsinhaber das Risiko bekannt, unter den betrieblichen
Auswirkungen eines mangelhaften Gesundheitsschutzes leiden zu
müssen, wenn Unfälle, Fehlzeiten, Engpässe,
Auftragsausfälle, Qualitätseinbußen,
Gewinnminderungen usw. geschehen bzw. in der Konsequenz auftreten. Zum
anderen kann davon ausgegangen werden, dass jeder Beschäftigte
ein originäres Interesse daran hat, gesund zu bleiben, und
insofern den Gesundheitserhalt als eine persönliche
Verpflichtung auffasst. Beides, die Furcht vor betrieblichem Misserfolg
und die Hoffnung auf Gesundheitserhalt, kann demnach als motivierende
Grundlage für ein Engagement zu Gunsten einer betrieblichen
Gesundheitsförderung betrachtet werden.
Soll es nun auf dieser Basis zur Entwicklung von Maßnahmen
kommen, so gilt es des Weiteren zu überlegen, in welcher
Weise, durch wen und nach welchem Prinzip die Umsetzung erfolgen soll.
Maßnahmen der Gesundheitsförderung betreffen
grundsätzlich das vorhandene Arbeitssystem,
das aus den Faktoren Technik, Organisation und Personal besteht. Durch
die Einbeziehung des Faktors „Personal“ richten
sich Maßnahmen der Gesundheitsförderung in ihrer
vorbeugenden Wirkung auf soziale Aspekte eines effizienten
Personaleinsatzmanagements. Dessen Aufgabe ist es
bekanntermaßen, den richtigen Mitarbeiter zum richtigen
Zeitpunkt am richtigen Ort einzusetzen. Fehlende Gesundheit
lässt dies nicht zu. Die zu treffenden Maßnahmen
sollen daher
- die körperlichen, seelischen und sozialen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten stärken und das jeweilige Verhalten und die jeweiligen Verhältnisse im Betrieb unter Gesundheit fördernden Aspekten in Einklang bringen
- das Wissen und die Erfahrungen der Mitarbeiter einbeziehen und Mitwirkungsmöglichkeiten an der Gestaltung des betrieblichen Umfeldes zulassen
- die sozialen Beziehungen sowie die gegenseitige Unterstützung der Mitarbeiter fördern
- zur Verbesserung der betrieblichen Situation beitragen, um die Gesundheit aller Arbeitskräfte erhalten zu können.
Dies alles bedeutet zweifellos eine große Herausforderung
für den Betriebsinhaber. Nicht wenige werden bereits an dieser
Stelle „die Flinte ins Korn“ werfen. Doch viele,
die an dieser Stelle nicht abwinken, weil sie von der Wirkung
gesundheitsfördernder Maßnahmen überzeugt
sind, wissen, was zu tun ist. Sie verlassen sich auf die Kooperation
mit allen beteiligten Akteuren. Dazu zählen neben
der Belegschaft der zuständige Betriebsarzt, die
Sicherheitsfachkraft, die Krankenkasse, die gesetzliche
Unfallversicherung sowie der Arbeitsmedizinische und der
Sicherheitstechnische Dienst. Und nicht zu vergessen: ein Berater der
Kammer oder eines Fachverbandes, der koordiniert und den
Überblick hält. Sie alle werden „ins Boot
geholt“, denn ihre Mitwirkung wird sich langfristig lohnen.
Bei den vorgesehenen Maßnahmen kommt das Prinzip
der Prävention zur Anwendung. Das betrifft
Maßnahmen, die nicht ein reaktives Handeln erzeugen, sondern
im Gegenteil eine vorbeugende (präventive) Gestaltung der
Arbeitsbedingungen umfassen. Es sollen also vorausschauend
arbeitsbedingte Gesundheitsschäden verhütet und
Gesundheitsförderung betrieben werden.
Mit der Entscheidung, Maßnahmen zum Zweck der
Gesundheitsförderung umzusetzen, muss sich der Betriebsinhaber
folgender Qualitätskriterien bewusst
sein:
- Betriebliche Gesundheitsförderung ist Chefsache und Ausdruck der sozialen Verantwortung des Inhabers!
- Das Personal ist möglichst weitgehend an den Planungen zu beteiligen!
- Es muss ein Konzept betrieblicher Gesundheitsförderung vorliegen, das ständig verbessert wird!
- Die Maßnahmen sind dauerhaft miteinander zu verknüpfen und systematisch durchzuführen!
- Der Erfolg der Maßnahmen muss messbar sein!
Eine weitgehende Erfüllung dieser Qualitätskriterien bzw. die Verpflichtung des Betriebes für die Zukunft, sich an diesen Kriterien zu orientieren, kann als Voraussetzung betrachtet werden, entsprechende gesundheitsfördernde Maßnahmen durch die Krankenkasse finanziert zu bekommen!
Arbeitssituation im Betrieb
Zum Problembewusstsein gehört, dass die Arbeitssituation
im Betrieb wahr genommen wird. Sie ist allgemein
geprägt durch Leistungsverdichtung, Zeitdruck und zunehmender
Komplexität, die oftmals zu einer körperlichen und
geistig/seelischen Belastung nicht nur bei den Beschäftigten,
sondern auch beim Betriebsinhaber führt. Die Wahrnehmung
dieser Situation sollte zu einem Verhalten führen, das zu
einer positiven Veränderung der Situation beiträgt.
Zu diesem Zweck ist der Einsatz einer einfachen Checkliste
hilfreich, mit der sowohl der Betriebsinhaber als auch seine
Beschäftigten eine Selbsteinschätzung über
die Qualität einer im Betrieb existierenden Gesundheitspolitik
vornehmen können. Aus dieser Selbsteinschätzung
lässt sich der Handlungsbedarf schnell ablesen. Die
Gemeinschaftsinitiative „Gesünder
Arbeiten“ (GiGA) in NRW beispielsweise wirbt
für ein umfassendes Verständnis von Arbeitsschutz und
Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt. Sie geht davon aus,
dass Betriebe mit gesunden Mitarbeitern leistungsfähiger sind
und über Wettbewerbsvorteile verfügen. Aus diesem
Grund ist GiGA dazu übergegangen, die Betriebe mit einfachen
Checklisten zu unterstützen, um Handlungsbedarfe sofort
feststellen zu können.
Belastungen am Arbeitsplatz
Um ein Konzept für
Gesundheitsförderung zu entwickeln und somit zu einer
betrieblichen Gesundheitskompetenz zu kommen, sollte ein
Betriebsinhaber wissen, welche Belastungen am Arbeitsplatz auftreten
können. Gerade im Handwerk sind die Beschäftigten
während der Arbeit starken Belastungen ausgesetzt, wobei die Belastungen
durch Stress erfahrungsgemäß deutlich
höher liegen als bei Belastungen durch
physische/körperliche Tätigkeit. Stress wird dabei
als Ungleichgewichtszustand zwischen Person und betrieblicher Umwelt
betrachtet. Als Belastungsfaktoren sind zu unterscheiden:
Psychisch-mentale Stressoren
- Überforderung (Leistungsmenge, Arbeitstempo)
- Unterforderung
- Unterbrechung der Arbeitsabläufe
- Unkonkrete Arbeitsanweisungen
- Informationsmangel
- Zeitdruck
- Hohe Verantwortung
- Unzureichende Einarbeitung usw.
Soziale Stressoren
- Mobbing
- Mangelnde Anerkennung von Kollegen und Vorgesetzten
- Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes
- Schlechtes Betriebsklima
- Streit in der Familie/Partnerschaft
- Konflikte mit Vorgesetzten usw.
Physische Stressoren
- Schichtarbeit
- Bildschirmarbeit
- Staub, Hitze, Kälte
- Ständig wechselnder Arbeitsort usw.
Wie stark diese Belastungen wirken, hängt von den Abwehrkräften ab, die dem Einzelnen zur Verfügung stehen. Sie können sowohl in der Person liegen (z. B. durch Qualifikationen, Problemlösungskompetenzen, körperliche Konstitution) als auch in der betrieblichen Situation (z. B. Handlungsspielräume, Freiheitsgrade, Einfluss). Werden im Betrieb diese Abwehrkräfte nicht aufgebaut und/oder die Stressoren nicht abgebaut, so muss der Betriebsinhaber mit negativen Stressreaktionen bzw. Schädigungen rechnen (Folgen: Erkrankungen und Fehlzeiten des Personals).
Empfehlungen für den Betriebsinhaber
Nachdem die Situation allgemein beschrieben worden ist,
wollen wir uns nschauen, was konkret getan werden kann. Betrachten wir
zunächst den Betriebsinhaber. Was kann ihm an
Maßnahmen - unabhängig von festgestellten
Handlungsbedarfen – für seine eigene
Person empfohlen werden?
- Aktive gesundheitsorientierte Personalführung
- Kommunikation des Gesundheitsthemas mit den Beschäftigten
- Stresstraining zur Aufbau von Abwehrkräften
- Aufklärung zum Thema Gesundheit, ihre Ursachen und Auswirkungen
- Beteiligung von Mitarbeitern an beabsichtigten Maßnahmen
- Einrichtung eines Gesundheitszirkels oder eines Arbeitskreises „Gesundheit“
- Regelmäßiger Austausch mit dem Betriebsarzt
- Bei größeren Betrieben: Einrichtung von Betriebssportangeboten
- Benennung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sukzessiver Aufbau eines Arbeitsschutzsystems
- Begleitung der Maßnahmen und ihre Dokumentation.
Ansatzpunkte für die Verhältnisse im
Betrieb
Festgestellte Handlungsbedarfe werden sich mit hoher
Wahrscheinlichkeit auf das betriebliche Arbeitssystem konzentrieren,
das zwangsläufig in den Mittelpunkt der Betrachtung
rückt. Das Arbeitssystem setzt sich bekanntlich aus den
miteinander verbundenen Faktoren Technik, Organisation und Personal
zusammen. Jeder für sich bietet Ansatzpunkte für
entsprechende Maßnahmen:
Technik
- Maschinen, Geräte, Anlagen
- Arbeitsstätten, Arbeitsplätze
- Fertigungsverfahren
- Arbeitsstoffe, Arbeitsgegenstände
- Anlagensicherheit usw.
Organisation
- Arbeitsabläufe, Arbeitsstrukturierung
- Arbeitsaufgaben, Arbeitsinhalte
- Arbeitszeit, Pausen, Schichtsystem usw.
Personal
- Weiterbildungsmöglichkeit
- Führungsverhalten/Motivation
- Verhaltensregeln, Unterweisung
- Umweltschutz
- Persönliche Gesundheitspotenziale usw.
Erst aus dem Wechselspiel der verschiedenen Ansatzpunkte können sichere und gesundheitsgerechte Bedingungen entstehen. Hier sind insbesondere die Berater der Kammern und Fachverbände zur Unterstützung aufgerufen, um entsprechende Instrumente wie Reorganisation, Potenzialberatung, Verbundberatung, Arbeitszeitberatung oder auch Weiterbildungskonzepte gemeinsam mit dem Betriebsinhaber umzusetzen.
Ansatzpunkte für das Verhalten des Personals
Neben diesen technisch-organisatorischen
Maßnahmen, welche die Verhältnisse im Betrieb im
Fokus haben, spielen bewegungsbezogene
Maßnahmen eine Rolle, mit denen das Verhalten des Personals
beeinflusst werden soll. Damit ist die Förderung
der persönlichen Gesundheitspotenziale der Mitarbeiter angesprochen.
§ 20 Abs, 3 SGB V sieht vor, dass die Krankenkassen derartige
Maßnahmen durchführen können. Als wichtige
Maßnahmenfelder gelten die vier folgenden, von den
Krankenkassen finanziell unterstützten
Präventionsbereiche:
Arbeitsbedingte körperliche Belastungen des
Bewegungsapparates
Hierbei handelt es sich um Kurse zur Vorbeugung und zum
Abbau von Belastungen und Beschwerden im Bereich des Muskel- und
Skelettsystems, hauptsächlich
„Rückenschule“.
Ernährungsberatung/Betriebsverpflegung
Dazu zählen gesundheitsgerechte
Verpflegungsangebote, Motivierung zur Reduzierung ungesunder
Ernährungsgewohnheiten sowie zur Gewichtsreduktion.
Psychosozialer Stress
Darunter sind Kurse zur Reduzierung von Stress sowie
Methoden der kurzfristigen Stressbewältigung wie auch des
langfristigen Stressmanagements zu verstehen.
Genuss- und Suchtmittelkonsum
Hier geht es um die Reduktion von Sucht fördernden
Bedingungen und die Stärkung von schützenden Faktoren
oder um den Umgang mit Alkohol, Nikotin, illegalen Drogen,
Psychopharmaka usw. sowie um anonyme Hilfs- und Beratungsangebote in
Krisensituationen und bei Suchtproblemen.
Die Förderung der persönlichen Gesundheitspotenziale mit den genannten Maßnahmen kann nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es ist aber ein wichtiger Anfang zur konsequenten persönlichen Gesunderhaltung seitens der Mitarbeiter. Zwar wissen viele von ihnen, welche Lebensgewohnheiten sich negativ auf ihre Gesundheit auswirken, doch die konsequente Umsetzung des Wissens in einen gesundheitsbewussten Lebensstil zu Hause oder in der Freizeit ist noch ungenügend. Nur über die Verarbeitung des Wissens durch Übung kann eine Veränderung der Einstellung zu Gesundheitsfragen und somit ein gesundheitsförderliches Verhalten erreicht werden. Ein Betrieb, in dem Gesundheitsförderung systematisch praktiziert wird, kann zu dieser Verhaltensänderung beitragen. Letzten Endes kommt ihm das auch zu Gute, und zwar in Form von:
- Verringerung der Arbeitsbelastungen und gesundheitlichen Beschwerden
- Verringerung krankheitsbedingter Fehlzeiten
- Steigerung des Wohlbefindens
- Steigerung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
- Verbesserung der Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten
- Verbesserung des Wissens und praktischer Fähigkeiten im Hinblick auf gesundes Verhalten im Betrieb mit Auswirkungen auf das Freizeitverhalten.
Das alles trägt schließlich zur Kostensenkung bei!
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Autor: Dipl.-Ök. Rudolph Lauer, LGH






