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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen MCH Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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April 2007 - Mitarbeiter als Betroffene zu Beteiligten machen

Als Handwerksunternehmer sehen Sie sich einem starken Anpassungsdruck gegenüber. Vornehmlich ökonomisch bedingte Veränderungsprozesse fordern die Leistungsfähigkeit und das Leistungsvermögen der Betriebe und Beschäftigten heraus. Andererseits bieten derartige Veränderungen auch Chancen: Betriebliche Ziele, Strukturen, Prozesse und Ergebnisse müssen auf Verbesserungen geprüft werden. Wenn Sie dabei Ihre Mitarbeiter einbeziehen, hat das große Vorteile: Sie verteilen die Last auf viele Schultern; Sie verbessern das Ergebnis, weil nun einmal aus mehreren Köpfen in aller Regel mehr herauskommt als aus einem; Sie erleichtern die Umsetzung der Neuerungen. Wie Sie Ihre Beschäftigten in Veränderungsprozesse einbinden, ist im Folgenden das Thema.

1. Einbindungshemmnisse

Die Produktivität wird im Mittelstand nicht in erster Linie vom Sachvermögen, sondern wesentlich durch das so genannte Humanvermögen bestimmt. Gemeint sind damit die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Belegschaften. Andererseits fehlen oftmals Kenntnisse über Wege und Methoden, wie die Beschäftigten eingebunden werden können, um auf einen Anpassungsdruck richtig und effizient zu reagieren.  Noch zu häufig stemmen sich der Chef oder die Chefin alleine den Veränderungsanforderungen entgegen. Der ökonomische Druck insbesondere auf Kleinst- und Kleinfirmen ist jedoch mittlerweile dermaßen hoch, dass vernünftigerweise kein Weg mehr daran vorbeiführt, die Beschäftigten aktiver in die unternehmerischen Prozesse einzubinden. Wie aber soll diese Einbeziehung erfolgen, wenn einerseits die Beschäftigten nicht wissen, wie sie aus ihrem engen Aufgabenbereich heraus sich globalen ökonomischen Anforderungen stellen müssen, andererseits die Geschäftsführung mit der Beteiligung der Mitarbeiter noch zu sehr zaudert?

In Großbetrieben gehört die Einbeziehung des Personals unter dem Begriff „Inclusion" seit langem zur Strategie. Auf der Basis von gegenseitigem Verständnis und Respekt und aus gemeinsam gesetzten Zielen erfahren dort die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, anerkannt zu werden und ihre Potenziale im Unternehmen realisieren zu können.

Die (klein-)betriebliche Situation im Handwerk sieht etwas anders aus: Gewöhnlich begünstigt eine hierarchische Organisationsstruktur einen eher autoritär-patriarchalischen Führungsstil. Er muss nicht unbedingt Unzufriedenheit beim Personal hervorrufen, zumal vielfach den Beschäftigten bislang gar keine andere Art der Leitung begegnet ist. Doch haben viele Studien die Erkenntnis abgesichert, dass ein kooperativer Führungsstil eine höhere Arbeitszufriedenheit zur Folge hat, selbst wenn damit nicht zwangsläufig positive Leistungseffekte verbunden sind. Dementsprechend sind haben bereits etliche Klein- und Mittelunternehmer den autoritären Stil abgelegt und führen sowohl mitarbeiterorientiert als auch aufgabenorientiert. Das schlägt sich unter anderem in klar abgegrenzten Bereichen nieder, für die der/die Mitarbeiter/In die Verantwortung trägt.

2. Herausforderungen für die Beschäftigten: Mehr Eigeninitiative und mehr Eigenverantwortung

Die Beschäftigten wiederum haben den Wunsch nach größerer Selbstverwirklichung. Auf der anderen Seite verunsichert sie der gesellschaftliche Wandel und sie vermissen Orientierungsgrundlagen. Das spiegelt sich im alltäglichen Verhalten wider: Sie

Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen inzwischen, dass ihr Erwerbsleben nicht mehr gradlinig verläuft, eine Beschäftigungsgarantie vom Arbeitgeber nicht mehr gegeben werden kann und ihre eigene Beschäftigungsfähigkeit täglich auf dem Prüfstand steht. Das zwingt sie:

Die Herausforderung für die Beschäftigten liegt darin, sich zu mehr Eigeninitiative und Eigenverantwortung im Sinne eines unternehmerischen Handelns zu entschließen. Das sind aber genau jene Faktoren, die auch Betriebsinhaber/innen von ihrem Personal verlangen sollten, wenn es darum geht, die (neuen) betrieblichen Ziele durch zielorientiertes Handeln aller zu erreichen.

3. Herausforderungen für die Geschäftsführung: Betroffene zu Beteiligten machen

Die verstärkte Einbindung des Personals in unternehmerische Prozesse lässt sich am besten mit der Formulierung „Betroffene zu Beteiligten machen" umschreiben. Damit wird die Beteiligung zum Ziel und zum wesentlichen Inhalt der angestrebten Einbindung.

Es geht dabei um ein System der immateriellen Beteiligung im Sinne der Partizipation, also der freiwilligen Einbeziehung (im Unterschied zu gesetzlichen Mitbestimmungsregelungen). Diese freiwillige Partizipation ist ein Gebot der Stunde, um die Wettbewerbsfähigkeit auch in Klein- und Mittelbetrieben zu verteidigen. Sie wirkt nämlich direkt oder indirekt auf die Entwicklung und den Erfolg des Betriebes ein. Dies beruht laut wissenschaftlichen Erkenntnissen vor allem darauf, dass

4. Partizipation als Wunsch der Beschäftigten

Hinzu kommt, dass

Hinter diesen Erkenntnissen befinden sich ganz normale menschliche Bedürfnisse, die deutlich machen, dass Partizipation im Betrieb auch ganz im Interesse der Beschäftigten ist:

Für die Unternehmer ist es wichtig, sich dieser Fakten bewusst zu sein. Es führt angesichts des Anpassungsdrucks kein Weg daran vorbei, das Erfahrungswissen des Personals und seine Kreativität im Umgang mit Problemen zu erschließen und ständig neu abzurufen. Indem Sie die Fähigkeiten, Erwartungen und Bedürfnisse Ihres Personals verstärkt berücksichtigen, steigern Sie die Handlungs- und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes.

5. Partizipation als Erfordernis der Geschäftsführung

Das bedeutet aber zugleich, dass entsprechende Voraussetzungen für engagiertes und motiviertes Personal geschaffen werden müssen. Den Rahmen dazu bieten folgende Prozesse des unternehmerischen Handelns:

a) Zielbildungsprozess: Instrument „Zielvereinbarungen"

Zielvereinbarungen sind eine Modifikation des „Management  by Objectives" (MbO), der Führung durch Zielvorgaben. Die Mitarbeiter werden dabei an der Gestaltung und Festlegung der vorzugebenden Zielgrößen beteiligt („Partizipative Management by Objectives", PMbO; Führung durch Zielvereinbarung). Das Ergebnis steht im Vordergrund, denn für den Prozess erhält der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Gestaltungsfreiheit. Für das Führen mit Zielvereinbarungen bedarf es Mitarbeiter mit hohem Reifegrad und es ist viel Zeit nötig für die Vereinbarungsphase.

b) Problemlösungsprozess: Instrument „Temporäre Arbeitsgruppen"

Unter die temporären Arbeitsgruppen fallen in erster Linie Teams, die betriebliche Probleme auf Lösungs- und Verbesserungsmöglichkeiten hin prüfen. Es geht dabei um Verbesserungen der Produktqualität, Effizienzsteigerung der Arbeitsverfahren, Erleichterung der Aufgabenerfüllung usw. Zirkel zur Förderung des Qualitätsbewusstseins sind ein weiteres Beispiel. Die Teilnahme beruht auf Freiwilligkeit, um Themen des eigenen Arbeitsbereichs zu analysieren sowie Handhabungsvorschläge zu erarbeiten und unter Beachtung der Ergebniskontrolle umzusetzen. Zu den temporären und problemlösungsorientierten Arbeitsgruppen können daneben regelmäßige Teamsitzungen gerechnet werden, insbesondere wegen ihres angestrebt hohen Informations- und Kommunikationsgehalts. Das Gleiche gilt für die vorübergehende Zuordnung von Mitarbeitern zu spezifischen Projekten. Lernprozesse ergeben sich dort insbesondere aus der aktiven Integration in das Projekt. Damit sollen Qualifizierungsinhalte wie Fachwissen, kognitive und emotionale Intelligenz, methodisches Vorgehen sowie Phantasie und Kreativität gefördert werden.

c) Umsetzungsprozess: Instrument „(Teil-)Autonome Arbeitsgruppen"

Eine im Handwerk seltener anzutreffende Form der Beteiligung des Personals bei der unternehmerischen Aufgabenbewältigung sind Gruppenarbeitsplätze. Unter Motivationsaspekten und Effizienzüberlegungen werden dabei einzelne Arbeitsplätze zu einem Gruppenarbeitsplatz zusammengelegt. Fertigungsinseln in der Automobilindustrie sind ein Beispiel dafür. Dort soll die Gruppe im Rahmen vorgegebener Bandbreiten über den Arbeitsprozess selbstständig entscheiden. Dies betrifft Planung, Durchführung und Kontrolle. Die Gruppe bleibt jedoch Bestandteil des Betriebes, ist daher nur teilautonom. Montagetrupps von Handwerksunternehmen, die außerhalb selbstständig arbeiten und dabei nicht selten Problemlagen durch eigene Entscheidungen lösen müssen, können im weitesten Sinn des Begriffes „Teilautonomie" dazu gerechnet werden.

Auf den einzelnen Mitarbeiter bezogen soll auch das Instrument „Job-Enrichment" erwähnt werden: Es beinhaltet eine Anreicherung der Arbeitsinhalte am  Arbeitsplatz bzw. innerhalb der Arbeitsgruppe und dient damit allgemein einer Höherqualifizierung durch Übernahme neuer Verantwortung (für Planung, Steuerung, Ausführung und Kontrolle von Arbeitsaufgaben).

Arbeitsanweisungengehören ebenfalls zu diesem Zusammenhang, zumindest wenn sie von den Mitarbeitern oder zumindest mit ihnen erarbeitet worden sind. Mit ihnen regelt man, wie einzelne Arbeitsschritte und -prozesse im Unternehmen erfüllt werden. Näheres dazu finden Sie im „Thema des Monats März: Service mit System: Über den Sinn von Standards", wo Arbeitsanweisungen als Instrument bei der Standardisierung von Dienstleistungen erläutert werden. 

d) Entscheidungsprozess: Instrument „Delegation"

Delegation als Teilnahme des Personals an unternehmerischen Entscheidungen setzt einen kooperativen Führungsstil voraus. Denn gerade der kooperative Stil ist gekennzeichnet durch die Abgabe von Entscheidungsbefugnissen und Verantwortung: Das Personal ist aktiv am Prozess der Willensbildung beteiligt, während die Geschäftsführung Informationen bereit stellt, als Initiator und Aktivator fungiert und in Handlungsprozesse nur eingreift, soweit sie ermutigend, beratend, unterstützend oder richtungsweisend wirken kann. Dabei geht es um die vollständige Übertragung von Routine- und Spezialistenaufgaben sowie von Detailfragen und vorbereitenden Tätigkeiten. Ziel ist, Entscheidungsprozesse durch Delegation zu beschleunigen, die Geschäftsführung zu entlasten und die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen. Zu beachten ist, dass Führungsaufgaben, außergewöhnliche Fälle und vertrauliche Angelegenheiten nicht zu delegieren sind. Außerdem gilt: Wer nur Verantwortung überträgt ohne gleichzeitige Übertragung von Entscheidungsbefugnissen, muss mit der Demotivation des Personals rechnen.

e) Innovationsprozess: Instrument „Stärkung der Handlungskompetenz"  

Kompetenzen können durch Qualifizierung im Sinne einer kontinuierlichen Personalentwicklung (alle Formen der Weiterbildung am und außerhalb des Arbeitsplatzes) aufgebaut und erweitert werden. Gerade für Innovationsprozesse angesichts des ökonomischen Anpassungsdrucks ist die berufliche Weiterbildung unabdingbar geworden. Denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Innovationen suchen und initiieren oder in anderer Art an Entwicklungen beteiligt werden sollen, müssen in ihrer Handlungskompetenz gestärkt werden. Nur so können sie zu einem für das Unternehmen erfolgreichen Aufbau von neuen Dienstleistungen, Produkten oder Verfahren beitragen.

Allerdings ist die individuelle Handlungskompetenz eines Beschäftigten nur zu einem Teil auf explizites Wissen zurückzuführen, das durch die traditionelle Weiterbildung gespeist wird. Die persönliche Handlungskompetenz wird vielmehr zu einem weitaus größeren Teil aus dem impliziten Wissen des Einzelnen und seinen Fertigkeiten gebildet. Das implizite Wissen ist personengebunden, basiert auf individuellen Erfahrungen und ist oft schwierig zu formulieren. Es kann daher nicht ohne weiteres weitergegeben werden. Trotzdem gestattet erst die Verknüpfung von explizitem und implizitem Wissen mit den persönlichen Fertigkeiten es, neues Wissen zu entwickeln und für Innovationsprozesse einzusetzen.

Die beste Kompetenz eines Mitarbeiters taugt indes nichts, wenn nicht auch die Handlungsbereitschaft eingebracht wird, um die Handlungskompetenz für den Betrieb einzusetzen. Hier kommt es darauf an, in welcher Qualität die Mitarbeiterführung umgesetzt wird, d.h. welche Führungskultur gelebt wird und wie die betrieblichen Anreizsysteme ausgestaltet sind. Im Grunde genommen sollen die Beschäftigten zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess geführt werden, den sie aus Überzeugung, Freiwilligkeit und Lust auf Leistung mittragen. Das setzt voraus, dass sie Kreativität und Eigeninitiative beweisen können ohne Angst vor dem Risiko eines Fehlers oder vor Sanktionen. Was sie dafür grundsätzlich brauchen, ist die Vision und das Vertrauen des Chefs/ der Chefin.

Was wäre dafür zu tun?

6. Organisatorische Kompetenz

Zusätzlich müssen die organisatorischen Rahmenbedingungen stimmen. Erst die Zuständigkeit, d.h. die organisatorische Kompetenz, erlaubt es nämlich den Mitarbeitern, ihre individuelle Handlungsfähigkeit in (Innovations-)Leistungen umzusetzen. Letzten Endes kommt es darauf an, ob das „Können" und „Wollen" des Personals durch das „Dürfen" der Geschäftsführung ergänzt wird.

Damit rückt die Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation in den Mittelpunkt. Insbesondere, wenn eine Veränderung der betrieblichen Ziele ansteht, müssen folgende Fragen bearbeitet werden:

Ziele des Betriebes

Organisation des Betriebes

Personal des Betriebes

Wollen oder müssen Sie die beschriebenen Sachverhalte und Prozesse (Verstärkte Einbindung von Personal, unternehmerische Aufgabenbereiche, Aufbau- und Ablauforganisation, kooperativer Führungsstil, Gruppenarbeit, Kreativitätstraining, Beteiligungssysteme usw.) angehen, so können Sie auf die Unterstützung der Berater und Beraterinnen der Personalmanagement-Initiative Handwerk NRW bauen. Der Kontakt: Tel.: 0211/ 30 27 15-24, E-Mail: lauer@mch.de .

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Autor: Rudolph Lauer  (MCH)