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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Handwerkplus Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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Limited im Trend

Der wesentliche Vorteil der Limited (vollständig: „private company limited by shares“), vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, sind die geringen Gründungskosten. Anstatt der für die GmbH anfallenden 25.000 Euro Haftungseinlage reicht für die Limited ein einziges englisches Pfund. Neben dem geringen bürokratischen Aufwand und dem Ausschluss der privaten, persönlichen Haftung ist gerade für Handwerksmeister die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ein überzeugendes Argument für die neue Rechtsform. Die Gründung der Limited aus Deutschland birgt allerdings auch einige Nachteile. Woran viele nicht denken: Man benötigt einen Geschäftsführer (Director) und einen Sekretär (Company Secretary), der für die Einhaltung der formalen Pflichten verantwortlich ist. Weiterhin braucht man einen registrierten Firmensitz (Registered Office) in England als Postadresse und offiziellen Aufbewahrungsort für wichtige Gesellschaftsdokumente. Eine weitere Belastung stellt die Verpflichtung zur jährlichen Bilanzierung nach englischem Standard zur Vorlage beim Companies House in England dar. Weiterhin ist die Limited dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Übersicht (annual return), ebenfalls in englischer Sprache, mit allgemeinen Informationen über die Gesellschaft, die Geschäftsführung, die Gesellschafter und die Kapitalstruktur, einzureichen. Falls man diese Vorschriften nicht einhält, muss man mit einer Reihe heftiger Sanktionen rechnen.

Informieren Sie sich auch auf folgenden Internetseiten:

www.go-limited.de
www.existenzgruender.de
www.germanbritishchamber.co.uk/