Der wesentliche Vorteil der Limited (vollständig: „private company limited by shares“), vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, sind die geringen Gründungskosten. Anstatt der für die GmbH anfallenden 25.000 Euro Haftungseinlage reicht für die Limited ein einziges englisches Pfund. Neben dem geringen bürokratischen Aufwand und dem Ausschluss der privaten, persönlichen Haftung ist gerade für Handwerksmeister die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ein überzeugendes Argument für die neue Rechtsform. Die Gründung der Limited aus Deutschland birgt allerdings auch einige Nachteile. Woran viele nicht denken: Man benötigt einen Geschäftsführer (Director) und einen Sekretär (Company Secretary), der für die Einhaltung der formalen Pflichten verantwortlich ist. Weiterhin braucht man einen registrierten Firmensitz (Registered Office) in England als Postadresse und offiziellen Aufbewahrungsort für wichtige Gesellschaftsdokumente. Eine weitere Belastung stellt die Verpflichtung zur jährlichen Bilanzierung nach englischem Standard zur Vorlage beim Companies House in England dar. Weiterhin ist die Limited dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Übersicht (annual return), ebenfalls in englischer Sprache, mit allgemeinen Informationen über die Gesellschaft, die Geschäftsführung, die Gesellschafter und die Kapitalstruktur, einzureichen. Falls man diese Vorschriften nicht einhält, muss man mit einer Reihe heftiger Sanktionen rechnen.
Informieren Sie sich auch auf folgenden Internetseiten:
www.go-limited.de
www.existenzgruender.de
www.germanbritishchamber.co.uk/






