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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Handwerkplus Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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Rechtsformen

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind im allgemeinen einfacher organisiert und unterliegen weniger straffen gesetzlichen Vorschriften, was die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsleitung angeht. Ihre Gesellschafter können Verluste aus der Kooperation mit Gewinnen aus anderen Quellen, insbesondere natürlich ihrem eigenen Handwerksbetrieb, verrechnen. Die Gewinne unterliegen einem Freibetrag und Staffeltarif für die Gewerbesteuer. Erst für Gewinne ab 72.500 Euro greift der volle Gewerbesteuersatz.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gerade Unternehmer, die ihre Kooperationseignung zunächst vorsichtig erproben möchten, greifen gerne auf die Form der GbR zurück. Sie stellt ihre Gründer vor nur sehr geringe formale Anforderungen, kann sehr schnell realisiert und auch wieder beendet werden.
Die GbR eignet sich für ideelle, also nicht direkt gewerbliche Zwecke, wie die Einrichtung einer gemeinsamen Notdienst-Hotline oder eine Werbegemeinschaft. Die volle Haftbarkeit der einzelnen Gesellschafter fällt kaum ins Gewicht, solange die Zusammenarbeit nichts mit der eigentlichen Auftragsausführung zu tun hat.

Offene Handelsgesellschaft (OHG) / Kommanditgesellschaft (KG)
Wenn die Kooperation in der Aufnahme eines richtigen Handelsgewerbes besteht, kommt die GbR nicht mehr in Frage, sondern eine OHG bzw. KG.
Während sich die OHG wegen der gesamtschuldnerischen Haftung nur bei einem relativ überschaubaren finanziellen Risiko empfiehlt, bietet die KG gute Möglichkeiten, die privaten Risiken einzugrenzen. Denn nur in der KG beschränkt sich das finanzielle Risiko zumindest bei einigen der Kooperationspartner auf die Einlage. Zusätzliche Partner können relativ unkompliziert aufgenommen werden, wenn es darum geht, weitere Kompetenzen bzw. frisches Kapital in die Kooperation einzubinden.

Die GmbH & Co. KG
Diese oft gewählte Rechtsform kombiniert die Vorteile von GmbH und KG. Sie bietet gute Wachstumsmöglichkeiten, weil die Aufnahme neuer Kommanditisten ohne Beteiligung an der Geschäftsführung möglich ist. Zudem kann sie die steuerlichen Vergünstigungen der KG nutzen. Nachteilig ist der organisatorische Mehraufwand durch getrennte Buchführung und die Verpflichtung zur Publizität wie bei Kapitalgesellschaften.


Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder Kleine AG werden meist wegen ihrer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen genutzt. Das macht gerade bei Kooperationsvorhaben mit hohen bzw. schwer kalkulierbaren Risiken Sinn. Generell eröffnen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit der Fremdgeschäftsführung. Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Kooperation eine eigene Geschäftsstelle betreiben soll, die zentrale Aufgaben für alle Teilnehmer übernimmt. Die organisatorischen Strukturen von Kapitalgesellschaften unterliegen im Allgemeinen strengeren gesetzlichen Vorschriften. Das ergibt sich schon aus den besonderen Pflichten zur Rechnungslegung und Publizität. Um die Steuerbelastung zu reduzieren, können die Gesellschafter Betriebsausgaben wie Geschäftsführergehälter, Gesellschafterdarlehen oder Vermietung und Verpachtung an die Gesellschaft relativ frei gestalten.

Kleine AG
Eine Reihe rechtlicher Vereinfachungen machen aus der Kleinen AG ene reizvolle Alternative zur GmbH. Trotzdem bleiben ein deutlich höheres Grundkapital sowie der größere organisatorische und formale Aufwand. Diesfolgt bereits aus der grundsätzlichen Teilung in Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Diese Gliederung soll die Handlungsfähigkeit unabhängig von Gesellschafterbewegungen oder Konflikten unter den Partnern sichern. Die Möglichkeit der Fremdgeschäftsführung erleichtert es den Kooperationspartnern, ihre operativen Aufgaben in den eigenen Betrieben wahrzunehmen. Solange die Gründer es bei der Satzungsfassung nicht anders beschließen, kann die AG durch die unkomplizierte Übertragung von Anteilen sehr leicht neue Partner integrieren oder frisches Kapital generieren – das Wachstumspotenzal dieser Rechtsform ist sehr groß. Insbesondere bei der Kapitalbeschaffung kommt auch die höhere Öffentlichkeitswirksamkeit der Aktiengesellschaft zum Zuge.

GmbH
Ein überschaubarer finanzieller Aufwand und die relativ einfache rechtliche Grundkonstruktion machen die GmbH nach wie vor zur herkömmlichsten Form der Kapitalgesellschaft. Im Vergleich zur AG sind die Kooperationspartner eng an die Gesellschaft gebunden, weil hier die Gesellschafterversammlung gleichzeitig die Funktion des Aufsichtsrats übernimmt. Die GmbH eignet sich also vor allem dann, wenn die Partner einen hohen Gestaltungseinfluss auf die Geschäftspolitik wahren möchten. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft kann die GmbH nicht ganz so unkompliziert erweitert werden. Ihr Wachstumspotenzal ist damit vergleichsweise gering.

   
Eine tabellarische Übersicht über die Rechtsformen, ihre Voraussetzungen und Vor- und Nachteile können Sie hier downloaden.