Die meisten Regelungen zum Miteinander der Kooperationspartner lassen sich vertraglich frei ausgestalten. Das Außenverhältnis jedoch, also die Rechte Dritter, zum Beispiel von Kunden, Banken und Finanzbehörden, sind meist zwingend vorgeschrieben. Folgende Punkte sind abhängig von der jeweiligen Rechtsform der Kooperation:
- Manche Rechtsformen lassen bestimmte Kooperationszwecke gar nicht zu. Zum Beispiel darf ein eingetragener Verein keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
- Die Rechte, Pflichten und Befugnisse von Geschäftsleitung und Gesellschaftern sind ganz entscheidende Faktoren für ein harmonisches und profitables Miteinander. Sie werden in bestimmten Rechtsformen mehr oder weniger stark festgelegt. Darauf ist bei der Rechtsformwahl natürlich besonders zu achten.
- Eine Beschränkung der Haftung ist nicht bei jeder Rechtsform möglich.
- Auch die Beteiligung an Gewinnen und Verlusten folgt unterschiedlichen Regeln. Während die Aktiengesellschaft zum Beispiel ein sehr aufwendiges Verfahren zur Gewinnfeststellung und –ausschüttung vorschreibt, kann dieser Punkt etwa in der GbR sehr frei gestaltet werden.
- Grundsätzliche Unterschiede bestehen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften in der laufenden Besteuerung. Das betrifft sowohl die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer als auch die Gewerbesteuer.
- Bei Fragen zur Finanzierung der Kooperation müssen ebenfalls die unterschiedlichen Gründungskosten und der variierende Gründungsaufwand beachtet werden.
- Die Rechtsformen unterscheiden sich zudem im Aufwand für Buchführung, Rechnungslegung und Publizitätspflicht. In diesem Zusammenhang sollten auch die unterschiedlichen Kosten für Steuerberatung und Jahresabschluss-Prüfung berücksichtigt werden.
- Beim Gesellschafterwechsel beziehen sich die unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen darauf, inwieweit die Zustimmung aller oder nur der Mehrheit der Gesellschafter erforderlich ist. Gerade bei größeren Gruppen kann die Verpflichtung zur Einstimmigkeit ein mühsames Hindernis sein.
- Bei der Wahl der Rechtsform sollte auch berücksichtigt werden, welchen Aufwand eine Umwandlung oder Auflösung der Gesellschaft nach sich zieht.
Hier erhalten Sie Hinweise zu den wichtigsten Punkten einer Kooperationsvereinbarung.






