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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Handwerkplus Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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Kartellrecht

Handwerker normalerweise nicht betroffen
 
Alle Unternehmer, die Kooperationen eingehen, sollten sich wenigstens grundsätzlich mit den Regelungen des Kartellrechts vertraut machen. Denn sobald die Bildung einer Kooperation die Marktverhältnisse über ein bestimmtes Maß hinaus verändert, kann das Wirtschaftsministerium sein Veto einlegen. Im Regelfall sind Handwerks-Kooperationen davon jedoch nicht betroffen. Als in der Regel Zusammenschlus von kleinen bzw. mittleren Unternehmen werden sie üblicherweise als „Bagatell-Kartelle“ gewertet und handeln damit weder wettbewerbswidrig noch sind sie meldepflichtig. Allgemeine Definitionen mit absoluten Zahlen gibt es leider nicht. Das Kartellamt unterscheidet hier von Fall zu Fall. Wichtig ist jedoch, dass durch eine Kooperation keine Unternehmensgruppe entstehen darf, deren Marktstärke wesentlich über derjenigen ihrer Wettbewerber liegt. Sie können, wenn Sie möchten, Ihr Kooperationsvorhaben oder Ihre bestehende Kooperation vom Kartellamt überprüfen lassen. Das ist kostenlos und bedarf keiner besonderen Form.

Wenn Sie mehr über die Bestimmungen wissen möchten, können Sie hier die Regelungen im genauen Wortlaut herunterladen.