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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Handwerkplus Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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Die Auflösung einer Kooperation

Mal abgesehen von Kooperationen, die von vornherein befristet angelegt sind, sollte eine Zusammenarbeit spätestens dann beendet werden, wenn ihr eigentlicher Zweck nicht mehr erfüllt werden kann. Fehlverhalten der Mitglieder, das auch durch Sanktionen oder Schiedshilfen nicht abzustellen ist, eine veränderte Marktsituation, das Ausscheiden wichtiger Partner oder die wirtschaftliche Gefährdung der Einzelunternehmen: Es sind verschiedene Szenarien denkbar, die eine Auflösung der Kooperation nahelegen. Wie die Formalien zur Liquidation aussehen, ergibt sich vor allem durch die jeweilige Rechtsform. Dabei gilt, dass die Liquidation von Kapitalgesellschaften generell aufwändiger ist als die Auflösung von Personengesellschaften. Nichtsdestotrotz erleichtert eine möglichst präzise formulierte Kooperationsvereinbarung auch das Ende einer Zusammenarbeit. Was genau soll die Kooperation zu welchem Zweck leisten? Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder? Was passiert bei Regelbrüchen? Welche Priorität hat die Kooperation im Verhältnis zu ihren Mitgliedern? Wie soll mit noch ausstehenden Aufträgen verfahren werden?
Scheuen Sie sich nicht, auch diese unangenehmen Fragen in Ihre Vereinbarung zu integrieren. Je unmissverständlicher die Klärung im Vorfeld ist, desto leichter fällt das gegenseitige Vertrauen.