Die Handschlag-Kooperation am Beispiel der Vermittlung von Aufträgen
Aufträge, die die eigene Kapazität oder Kompetenz übersteigen, werden an einen Partner vermittelt. Der zahlt Provisionen oder revanchiert sich mit Aufträgen, die er weitergibt. Eine Form der Kooperation, die meist per Handschlag besiegelt wird und hier allein deshalb erwähnt wird, weil sie sehr häufig vorkommt.
Die Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft
Verschiedene kleine Unternehmen vereinen ihre Kräfte, um einen großen Auftrag zu erhalten und auszuführen. Eine Bietergemeinschaft ist zeitlich befristet: Erhält sie den Auftrag, wird aus ihr eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE).
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Partner gründen eine GbR, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, und treten fortan als Einheit auf. Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich. Die Gesellschafter haften mit dem Betriebsvermögen und ihren privaten Mitteln.
Das gemeinsame Unternehmen
Geht das Kooperationsvorhaben über gemeinsame ideelle Zwecke (siehe Menüpunkt „Rechtliche Grundlagen“) hinaus, gründen viele Partner eine GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG oder AG. Der Aufwand ist größer als bei den o.g. Formen, bietet aber allen Beteiligten eine klar reglementierte Arbeitsgrundlage.
Die Genossenschaft (eG)
Eine Sonderform des eingetragenen Vereins ist die eingetragene Genossenschaft. Mitglieder einer Genossenschaft sollen bei ihren wirtschaftlichen Unternehmungen gefördert werden. Einkauf, Produktion und Fertigung sowie Verkauf gehen auf eine gemeinschaftliche Rechnung. Es können z.B. Maschinen zur gemeinschaftlichen Nutzung auf gemeinschaftliche Rechnung angeschafft werden.
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