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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Handwerkplus Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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Vom Handschlag bis zur gemeinsamen Firma

Die Handschlag-Kooperation am Beispiel der Vermittlung von Aufträgen
Aufträge, die die eigene Kapazität oder Kompetenz übersteigen, werden an einen Partner vermittelt. Der zahlt Provisionen oder revanchiert sich mit Aufträgen, die er weitergibt. Eine Form der Kooperation, die meist per Handschlag besiegelt wird und hier allein deshalb erwähnt wird, weil sie sehr häufig vorkommt.

Die Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft
Verschiedene kleine Unternehmen vereinen ihre Kräfte, um einen großen Auftrag zu erhalten und auszuführen. Eine Bietergemeinschaft ist zeitlich befristet: Erhält sie den Auftrag, wird aus ihr eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE).

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Partner gründen eine GbR, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, und treten fortan als Einheit auf. Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich. Die Gesellschafter haften mit dem Betriebsvermögen und ihren privaten Mitteln.

Das gemeinsame Unternehmen
Geht das Kooperationsvorhaben über gemeinsame ideelle Zwecke (siehe Menüpunkt „Rechtliche Grundlagen“) hinaus, gründen viele Partner eine GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG oder AG. Der Aufwand ist größer als bei den o.g. Formen, bietet aber allen Beteiligten eine klar reglementierte Arbeitsgrundlage.

Die Genossenschaft (eG)
Eine Sonderform des eingetragenen Vereins ist die eingetragene Genossenschaft. Mitglieder einer Genossenschaft sollen bei ihren wirtschaftlichen Unternehmungen gefördert werden. Einkauf, Produktion und Fertigung sowie Verkauf gehen auf eine gemeinschaftliche Rechnung. Es können z.B. Maschinen zur gemeinschaftlichen Nutzung auf gemeinschaftliche Rechnung angeschafft werden.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Tipps