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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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LAND NRW

Verbesserte Kleinunternehmerregelung

In § 19 Abs. 1 UStG wurde der Einnahmen-Grenzwert auf 17.500 Euro erhöht. Hiervon können viele Kleinunternehmer profitieren. Voraussetzung ist, dass ihre jährlichen Einnahmen aus steuerpflichtigen Umsätzen (Brutto-Beträge, einschließlich Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 17.500 Euro nicht überstiegen haben und man im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegt. Gegenüber Dritten darf dann allerdings keine Umsatzsteuer auf erbrachte Leistungen in den Rechnungen offen ausgewiesen werden. Außerdem darf bei eigenen Eingangsrechnungen, also Ausgaben, keine Vorsteuer abgezogen werden.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu „optieren" (man ist dann fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden) und damit auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Dann wird die Umsatzsteuer aus erhaltenen Zahlungen abgeführt. Die Vorsteuer aus Rechnungen kann abgezogen werden.