Es wird in jedem Falle notwendig sein, die endgültige Wahl der Rechtsform erst nach eingehender Rücksprache mit einem Steuerfachmann bzw. Juristen zu treffen, wobei Ihnen Ihre Handwerkskammer gern behilflich ist.
Kriterien der Rechtsformauswahl können sein:
- Kreditwürdigkeit
- Die persönliche Haftung
- Das Vertrauen des Kunden
- Steuerliche Vor- und Nachteile
- Geschäftsführungsbefugnisse
- Kosten






