DE | ENG | RSS
Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
  mehr

08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
  mehr

02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
  mehr


LAND NRW

Tipps zur Rechnungsstellung

Ist Ihre Rechnung nicht gemäß den Anforderungen des Gesetzgebers erstellt, hat der Rechnungsempfänger das Recht, die Rechnung zurückzusenden. Ebenso müssen Sie Eingangsrechnungen auf Korrektheit prüfen. Ihnen bleibt sonst der Vorsteuerabzug verwehrt. Ein Auszug aus den Anforderungen:

  1. Steuernummer oder UST- ID ist eine Pflichtangabe
  2. Alle Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein. Fehlt eine Rechnungsnummer und Sie können nicht nachweisen weshalb, darf das Finanzamt einen Erlös schätzen.
  3. Der Leistungszeitraum oder -zeitpunkt muss auf der Rechnung stehen.
  4. Die erbrachte Leistung muss beschrieben sein.
  5. Der Prozentsatz der Mehrwertsteuer muss gedruckt sein.