Das Bundesministerium der Justiz (http://www.bmj.de) stellt Gesetzestexte im Internet bereit:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/
In diesem Zusammenhang ist eine „Gebrauchsanweisung" des Ministeriums besonders zu empfehlen. Der Leitfaden mit 23 Tipps soll Unternehmern helfen, typische Fehler bei der Vertragsgestaltung zu vermeiden. Die „Gebrauchsanweisung" ist klar und verständlich formuliert und berücksichtigt auch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.






