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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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LAND NRW

Die Bürgschaft

Jeder Kredit, der bei einer Bank oder Sparkasse aufgenommen wird, muss mit Sicherheiten gedeckt werden. Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, kann eine Bürgschaft weiterhelfen.

Neben privaten Bürgschaften kommen hier insbesondere öffentliche, sog. Ausfallbürgschaften in Betracht. Dabei bürgt eine Bürgschaftsbank - in Nordrhein-Westfalen die Bürgschaftsbank NRW - für den Kreditnehmer bei dessen Hausbank für einen Kredit. Die Ausfallbürgschaft gilt dabei als vollwertige Kreditsicherheit gegenüber Banken und Sparkassen.

Eine Bürgschaft kann gewährt werden, wenn das zu finanzierende Vorhaben betriebswirtschaftlich sinnvoll und Erfolg versprechend ist, dem Unternehmer wegen fehlender Sicherheiten jedoch kein oder kein ausreichender Kredit gewährt werden konnte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Vorhaben um eine Existenzgründung, Betriebsübernahme oder eine Investition in ein bestehendes Unternehmen handelt.

Beantragt wird eine Bürgschaft in der Regel über die Hausbank. Die Bürgschaftsbank beurteilt das Vorhaben und entscheidet über die Bürgschaft.

Weitere Informationen im Internet: