Der Gründungszuschuss hat die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst und ist nun das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland. Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Angestellte können von der großzügigen Förderung profitieren. Neben dem Gründungszuschuss hat sich das Einstiegsgeld als Fördervariante für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etabliert.
Weitere Informationen unter:
http://www.gruendungszuschuss.de/
Bitte sprechen Sie auch Ihre örtliche Arbeitsagentur an. Informieren Sie sich auch unter der Adresse http://www.arbeitsagentur.de/.






