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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Rating Schnelltest Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
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08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
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02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
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Meistergründungsprämie NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union unterstützen Existenzgründungen im Handwerk sehr erfolgreich mit der Meistergründungsprämie NRW. Die Förderung wird bis mindestens Ende 2014 gewährt. Der LGH obliegt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses. Es gelten dabei die folgenden Förderbedingungen:

  1. Gefördert werden Gründungen, Firmenübernahmen und mehrheitliche Beteiligungen in NRW durch Handwerksmeister/-innen
  2. Die Förderhöhe beträgt 7.500 €
  3. Der Zuschuss wird nur für die erste Gründung gewährt 
  4. Die Antragstellung muss vor der Gründung/ Übernahme/Beteiligung bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen 
  5. Das Finanzierungsvolumen muss 25.000 € bei Vorhaben von Männern und 20.000 € bei Vorhaben von Frauen übersteigen
  6. In dem Unternehmen müssen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden   

Downloads
Wir stellen Ihnen hier die Richtlinien für die Meistergründungsprämie (inklusive der Verlängerung der Förderung bis Ende 2014) und die Mindestanforderung an das Unternehmenskonzept zum Download zur Verfügung.
Eine kleine Broschüre mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Prämie können Sie hier herunterladen.
Einen Rückblick auf 15 Jahre Meistergründungsprämie und das Thema Existenzgründung finden Sie hier. Ergänzend dazu haben wir hier einen Bericht über die aktuellen Ergebnisse unserer Begleitforschung zur Meistergründungspämie abgespeichert.   

Informationen zur Antragstellung
Der Förderantrag ist vor der Gründung/Übernahme/Beteiligung bei dem zuständigen betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer zu stellen (siehe Button „Beratersuche" oben auf dieser Seite). Dieser prüft das Unternehmenskonzept und reicht den Antrag an die LGH weiter. Dem Antrag sind das schriftliche Unternehmenskonzept, Kopien des Meisterbriefes, der Handwerkskarte sowie bei Übernahmen, Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen Kopien der entsprechenden Verträge beizufügen.

Weitere Informationen finden Sie hier in einem Infoblatt.

Informationen zum Antragsverfahren geben Ihnen als Ansprechpartner:

Dieter Schlimmer (Abteilungsleiter)

Dipl.-Ök. Rudolph Lauer (Projektreferent, Antragsverfahren, Gründerservice)
Telefon: 0211/ 302715-10
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: lauer@lgh.de

Franz Püll (Projektassistenz, Antragsverfahren, Nachweisprüfung)
Telefon: 0211/ 302715-23
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: puell@lgh.de

Martina Beckmann (Projektassistenz, Rückforderungsmanagement, Nachweisprüfung)
Telefon: 0211/ 302715-22
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: beckmann@lgh.de

Angelika Hammer (Projektassistenz, Rückforderungsmanagement, Datenbank)
Telefon: 0211/ 302715-25
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: hammer@lgh.de

Dagmar Zipfel (Projektassistenz, Rückforderungsmanagement, Nachweisprüfung)
Telefon: 0211/ 302715-21
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: zipfel@lgh.de

RA Ralf Heitger (Projektreferent, rechtliche Fragen)
Telefon: 0211/ 302715-20
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: heitger@lgh.de  


Existenzgründer und „Jung-Unternehmer" (bis drei Jahre nach der Gründung) mit vergleichsweise hohem Kapitalbedarf können den StarterScheck Handwerk NRW nutzen, eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW. Details dazu finden Sie hier