Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union unterstützen Existenzgründungen im Handwerk sehr erfolgreich mit der Meistergründungsprämie NRW. Die Förderung wird bis mindestens Ende 2014 gewährt. Der LGH obliegt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses. Es gelten dabei die folgenden Förderbedingungen:
- Gefördert werden Gründungen, Firmenübernahmen und mehrheitliche Beteiligungen in NRW durch Handwerksmeister/-innen
- Die Förderhöhe beträgt 7.500 €
- Der Zuschuss wird nur für die erste Gründung gewährt
- Die Antragstellung muss vor der Gründung/ Übernahme/Beteiligung bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen
- Das Finanzierungsvolumen muss 25.000 € bei Vorhaben von Männern und 20.000 € bei Vorhaben von Frauen übersteigen
- In dem Unternehmen müssen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden
Downloads
Wir stellen Ihnen hier die Richtlinien für die Meistergründungsprämie (inklusive der Verlängerung der Förderung bis Ende 2014) und die Mindestanforderung an das Unternehmenskonzept zum Download zur Verfügung.
Eine kleine Broschüre mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Prämie können Sie hier herunterladen.
Einen Rückblick auf 15 Jahre Meistergründungsprämie und das Thema Existenzgründung finden Sie hier. Ergänzend dazu haben wir hier einen Bericht über die aktuellen Ergebnisse unserer Begleitforschung zur Meistergründungspämie abgespeichert.
Informationen zur Antragstellung
Der Förderantrag ist vor der Gründung/Übernahme/Beteiligung bei dem zuständigen betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer zu stellen (siehe Button „Beratersuche" oben auf dieser Seite). Dieser prüft das Unternehmenskonzept und reicht den Antrag an die LGH weiter. Dem Antrag sind das schriftliche Unternehmenskonzept, Kopien des Meisterbriefes, der Handwerkskarte sowie bei Übernahmen, Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen Kopien der entsprechenden Verträge beizufügen.
Weitere Informationen finden Sie hier in einem Infoblatt.
Informationen zum Antragsverfahren geben Ihnen als Ansprechpartner:
Dieter Schlimmer (Abteilungsleiter)
Dipl.-Ök. Rudolph Lauer (Projektreferent, Antragsverfahren, Gründerservice)
Telefon: 0211/ 302715-10
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: lauer@lgh.de
Franz Püll (Projektassistenz, Antragsverfahren, Nachweisprüfung)
Telefon: 0211/ 302715-23
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: puell@lgh.de
Martina Beckmann (Projektassistenz, Rückforderungsmanagement, Nachweisprüfung)
Telefon: 0211/ 302715-22
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: beckmann@lgh.de
Angelika Hammer (Projektassistenz, Rückforderungsmanagement, Datenbank)
Telefon: 0211/ 302715-25
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: hammer@lgh.de
Dagmar Zipfel (Projektassistenz, Rückforderungsmanagement, Nachweisprüfung)
Telefon: 0211/ 302715-21
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: zipfel@lgh.de
RA Ralf Heitger (Projektreferent, rechtliche Fragen)
Telefon: 0211/ 302715-20
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: heitger@lgh.de
Existenzgründer und „Jung-Unternehmer" (bis drei Jahre nach der Gründung) mit vergleichsweise hohem Kapitalbedarf können den StarterScheck Handwerk NRW nutzen, eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW. Details dazu finden Sie hier.








