Anträge zur Landes- bzw. EU-Förderung sind mit einer Stellungnahme der zuständige Kammer bei der jeweiligen Bezirksregierung einzureichen. Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit einer formlosen Anzeige. Für die Antragsabgabe sind die Stichtage festgesetzt. Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Leitlinien des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW.
- Leitlinien des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW
- Projekt-Erhebungsbogen (Word-Format)
- Projekt-Erhebungsbogen (pdf-Format)
- Formular zur Anzeige
- Erläuterungen zum Rankingverfahren
Weitere Formulare zum Förderverfahren finden Sie auf den Internetseiten zur Kofinanzierung des Bundes, beim BIBB oder BAFA.






