Anträge für Fördermaßnahmen, die durch den Bund kofinanziert werden sollen, sind separat über die zuständige Kammer beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder - sofern die Investition insbesondere für die berufliche Weiterbildung in der jeweiligen Bildungsstätte relevant ist - beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.






