Düsseldorf (LGH). Im bevölkerungsreichsten Bundesland besitzt die Strukturförderung durch die Europäische Union traditionell ein besonderes Gewicht. Der Übergang von Kohle und Stahl zu anderen Industrien und Technologien, der vergleichsweise geringe Besatz mit kleinen und mittleren Unternehmen und andere Themen waren und sind in Nordrhein-Westfalen zu bewältigen – auch mit finanzieller Hilfe aus Brüssel. An der Umsetzung dieser Strukturförderung ist – wenn auch häufig kleinteilig – das nordrhein-westfälische Handwerk seit vielen Jahren intensiv beteiligt. Daher haben der Westdeutsche Handwerkskammertag und die LGH die aktuellen Diskussionen um die Zukunft der Strukturförderung nach dem Jahr 2013 zum Anlass genommen, in einer Broschüre Best-Practise-Beispiele der Nutzung europäischer Fördermittel in NRW zu dokumentieren. „Wir sind der Überzeugung, dass diese Mittel einen wertvollen Beitrag zum Strukturwandel geleistet haben und leisten“ heißt es in diesem „Plädoyer für eine dezentrale Strukturpolitik und die Aufrechterhaltung der Ziel-2-Förderung“.
Schwerpunktmäßig werden solche Initiativen beschrieben, die „grundlegende Veränderungen“ angestoßen und wegen ihrer Nachhaltigkeit über die bisherigen Förderperioden Bestand haben – sei es in Form von optimierten Unternehmen, sei es aufgrund der Übernahme in Regelförderungen durch das Land oder den Bund, sei es aufgrund ihrer Implementierung in die tägliche Arbeit. Ein Kapitel ist zudem der Untersuchung gewidmet, wie auch mit dem derzeitigen Instrumentarium die Leitziele der EU für die Förderperiode nach 2013 umgesetzt werden können: Intelligentes Wachstum durch Innovationsförderung, integratives Wachstum durch die Stärkung des Unternehmertums etwa mit der Meistergründungsprämie sowie nachhaltiges Wachstum durch Zusatzqualifizierungen im Bereich des energie- und ressourcenschonenden Wirtschaftens. „Unterm Strich“ schließt sich das NRW-Handwerk den Stimmen an, dass auch die heutigen Ziel-2-Regionen wie NRW grundsätzlich Zugang zur Strukturförderung behalten sollen.
Die Broschüre „Europäische Strukturförderung im nordrhein-westfälischen Handwerk“ ist bei der LGH unter Fax: 0211/ 30 10 8-530 und E-Mail: siebert@lgh.de erhältlich. Sie kann aber auch im Bereich „Service" unter www.handwerk-nrw.de heruntergeladen werden.





