DE | ENG | RSS
Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk

LGH-News

14.05.2012 - Programm „Jugend in Arbeit plus“ Schwerpunkt beim NRW-Tag in Detmold


Düsseldorf (LGH). Am Pfingstwochenende steht Detmold ganz im Zeichen des Nordrhein-Westfalen-Tags. Auf der sogenannten Landesmeile in der Innenstadt wird das Programm „Jugend in Arbeit plus“ am Stand des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales den Schwerpunkt bilden. LGH-Mitarbeiterin Ina Grothe ist vor Ort, um... 
  mehr

08.05.2012 - Jubiläums-Meistergründungsprämie hilft bei  Modernisierung einer ostwestfälischen Bäckerei


Düsseldorf (LGH). Als 500. geförderter Übernehmer eines Handwerksunternehmens in Ostwestfalen-Lippe hat Ingo Schröder aus Preußisch Oldendorf die Meistergründungsprämie NRW erhalten. Er will den Familienbetrieb modernisieren und die Palette der Backwaren weiter ausbauen. Den symbolischen Scheck über... 
  mehr

02.05.2012 - Elf „Z-Fit“-Staffeln unter vier Stunden und bei den ersten Tausend im Ziel



Düsseldorf (LGH). Viel Spaß an der Aktion, Kondition, den Willen durchzuhalten und gute Wetterbedingungen – was braucht man mehr für einen Marathonlauf? Auch bei der dritten Auflage von „Z-Fit“ schafften es wieder alle 21 letztlich gestarteten Handwerkerstaffeln ins Ziel am Düsseldorfer Rheinufer. Am... 
  mehr


LAND NRW

09.11.2011 - StarterScheck bringt Ausfallbürgschaft für Gründer

Düsseldorf (LGH). Gründer  oder Betriebsübernehmer, die eine Absicherung ihres eher hohen Kapitalbedarfs benötigen, können das Angebot des Landes mit dem Namen StarterScheck Handwerk NRW nutzen. Es handelt sich dabei um eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW in Höhe von bis zu 100.000 Euro, mit der ein Kreditvolumen von bis zu 125.000 Euro abgesichert werden kann. Der StarterScheck wird über die Betriebsberater der Handwerkskammern beantragt und von der Bürgschaftsbank NRW abgewickelt. Diese entscheidet auf der Grundlage vollständiger Unterlagen über den Antrag innerhalb von nur zehn Werktagen. Die Zusage kann der Gründer dann seiner Hausbank vorlegen. Bei einer gleichzeitigen Beantragung der Meistergründungsprämie Handwerk NRW erfolgt die Beantragung in Zusammenarbeit mit der LGH. Dort ist Dieter Schlimmer zuständig, Tel.: 0211/ 30 108-400, E-Mail: schlimmer@lgh.de . Genutzt werden kann die Bürgschaft unter anderem für Investitionen, einen Unternehmenskauf, eine Beteiligung, für Material oder Betriebsmittel. Sie wird auch vergeben an so genannte Existenzfestiger, die ihr Geschäft bereits seit bis zu drei Jahren betreiben. Zu dem Angebot gehört ein kostenloser Risiko-Check zur Früherkennung von Schwachstellen. Ihn führen die Betriebsberater der Kammern durch.
Für die Bewilligung der Bürgschaft werden einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent des Kreditbetrages sowie jährlich ein Prozent Provision berechnet. Der StarterScheck Handwerk NRW ist Teil der Handwerksinitiative des Landes, die Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger im Juli gestartet hatte. Er hatte die Ausfallbürgschaft damals einen „wichtigen ergänzenden Anschub“ für diejenigen Gründer genannt, die einen überdurchschnittlich hohen Kapitalbedarf haben. Nach den Erkenntnissen der LGH aus der Meistergründungsprämie sind die Fälle mit sechsstelligen Ausgaben im Zuge von Existenzgründungen oder -festigungen gar nicht selten. Dazu kommt es insbesondere, wenn Betriebe übernommen werden, oder in Handwerken mit einem hohen Grad an Technisierung.