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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Handwerkplus Das Handwerk

LGH-News

01.02.2012 - Ländervorauswahl führt schneller zu Broschüren


Düsseldorf (LGH). Weiterhin groß ist die Nachfrage nach den zumeist kostenfreien Broschüren der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) und ihres Projektes Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen vor allem zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Handwerkern.... 
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24.01.2012 - Im Landtag zeigt der TTH „Innovationen & Energieeffizienz“


Düsseldorf (LGH). Aus Tradition innovativ - das ist das Motto des Technologie-Transfer-Ring Handwerk NRW (TTH). Schon seit vielen Jahren arbeitet dieses Projekt der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) schwerpunktartig als Mittler zwischen Wissenschaft und Handwerk - mit dem Ziel der... 
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16.01.2012 - Anleitung für Unternehmensleitbilder: Aus dem „sicheren Hafen“ auf die Reise


Düsseldorf (LGH). Gut jedes dritte Handwerksunternehmen hat ein schriftlich fixiertes Leitbild. Das hat eine aktuelle Umfrage ergeben. Es sollten jedoch durchaus mehr werden, denn solche Texte bringen gleich mehrere Vorteile: Beschreiben die Firmen darin ihren aktuellen Stand und die Visionen des Betriebs, sorgen sie damit für... 
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Kartellrecht

Handwerker normalerweise nicht betroffen
 
Alle Unternehmer, die Kooperationen eingehen, sollten sich wenigstens grundsätzlich mit den Regelungen des Kartellrechts vertraut machen. Denn sobald die Bildung einer Kooperation die Marktverhältnisse über ein bestimmtes Maß hinaus verändert, kann das Wirtschaftsministerium sein Veto einlegen. Im Regelfall sind Handwerks-Kooperationen davon jedoch nicht betroffen. Als in der Regel Zusammenschlus von kleinen bzw. mittleren Unternehmen werden sie üblicherweise als „Bagatell-Kartelle“ gewertet und handeln damit weder wettbewerbswidrig noch sind sie meldepflichtig. Allgemeine Definitionen mit absoluten Zahlen gibt es leider nicht. Das Kartellamt unterscheidet hier von Fall zu Fall. Wichtig ist jedoch, dass durch eine Kooperation keine Unternehmensgruppe entstehen darf, deren Marktstärke wesentlich über derjenigen ihrer Wettbewerber liegt. Sie können, wenn Sie möchten, Ihr Kooperationsvorhaben oder Ihre bestehende Kooperation vom Kartellamt überprüfen lassen. Das ist kostenlos und bedarf keiner besonderen Form.

Wenn Sie mehr über die Bestimmungen wissen möchten, können Sie hier die Regelungen im genauen Wortlaut herunterladen.