DE | ENG | RSS
Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Handwerkplus Das Handwerk

LGH-News

01.02.2012 - Ländervorauswahl führt schneller zu Broschüren


Düsseldorf (LGH). Weiterhin groß ist die Nachfrage nach den zumeist kostenfreien Broschüren der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) und ihres Projektes Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen vor allem zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Handwerkern.... 
  mehr

24.01.2012 - Im Landtag zeigt der TTH „Innovationen & Energieeffizienz“


Düsseldorf (LGH). Aus Tradition innovativ - das ist das Motto des Technologie-Transfer-Ring Handwerk NRW (TTH). Schon seit vielen Jahren arbeitet dieses Projekt der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) schwerpunktartig als Mittler zwischen Wissenschaft und Handwerk - mit dem Ziel der... 
  mehr

16.01.2012 - Anleitung für Unternehmensleitbilder: Aus dem „sicheren Hafen“ auf die Reise


Düsseldorf (LGH). Gut jedes dritte Handwerksunternehmen hat ein schriftlich fixiertes Leitbild. Das hat eine aktuelle Umfrage ergeben. Es sollten jedoch durchaus mehr werden, denn solche Texte bringen gleich mehrere Vorteile: Beschreiben die Firmen darin ihren aktuellen Stand und die Visionen des Betriebs, sorgen sie damit für... 
  mehr


Die Auflösung einer Kooperation

Mal abgesehen von Kooperationen, die von vornherein befristet angelegt sind, sollte eine Zusammenarbeit spätestens dann beendet werden, wenn ihr eigentlicher Zweck nicht mehr erfüllt werden kann. Fehlverhalten der Mitglieder, das auch durch Sanktionen oder Schiedshilfen nicht abzustellen ist, eine veränderte Marktsituation, das Ausscheiden wichtiger Partner oder die wirtschaftliche Gefährdung der Einzelunternehmen: Es sind verschiedene Szenarien denkbar, die eine Auflösung der Kooperation nahelegen. Wie die Formalien zur Liquidation aussehen, ergibt sich vor allem durch die jeweilige Rechtsform. Dabei gilt, dass die Liquidation von Kapitalgesellschaften generell aufwändiger ist als die Auflösung von Personengesellschaften. Nichtsdestotrotz erleichtert eine möglichst präzise formulierte Kooperationsvereinbarung auch das Ende einer Zusammenarbeit. Was genau soll die Kooperation zu welchem Zweck leisten? Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder? Was passiert bei Regelbrüchen? Welche Priorität hat die Kooperation im Verhältnis zu ihren Mitgliedern? Wie soll mit noch ausstehenden Aufträgen verfahren werden?
Scheuen Sie sich nicht, auch diese unangenehmen Fragen in Ihre Vereinbarung zu integrieren. Je unmissverständlicher die Klärung im Vorfeld ist, desto leichter fällt das gegenseitige Vertrauen.