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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Handwerkplus Das Handwerk

LGH-News

01.02.2012 - Ländervorauswahl führt schneller zu Broschüren


Düsseldorf (LGH). Weiterhin groß ist die Nachfrage nach den zumeist kostenfreien Broschüren der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) und ihres Projektes Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen vor allem zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Handwerkern.... 
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24.01.2012 - Im Landtag zeigt der TTH „Innovationen & Energieeffizienz“


Düsseldorf (LGH). Aus Tradition innovativ - das ist das Motto des Technologie-Transfer-Ring Handwerk NRW (TTH). Schon seit vielen Jahren arbeitet dieses Projekt der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) schwerpunktartig als Mittler zwischen Wissenschaft und Handwerk - mit dem Ziel der... 
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16.01.2012 - Anleitung für Unternehmensleitbilder: Aus dem „sicheren Hafen“ auf die Reise


Düsseldorf (LGH). Gut jedes dritte Handwerksunternehmen hat ein schriftlich fixiertes Leitbild. Das hat eine aktuelle Umfrage ergeben. Es sollten jedoch durchaus mehr werden, denn solche Texte bringen gleich mehrere Vorteile: Beschreiben die Firmen darin ihren aktuellen Stand und die Visionen des Betriebs, sorgen sie damit für... 
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Vom Handschlag bis zur gemeinsamen Firma

Die Handschlag-Kooperation am Beispiel der Vermittlung von Aufträgen
Aufträge, die die eigene Kapazität oder Kompetenz übersteigen, werden an einen Partner vermittelt. Der zahlt Provisionen oder revanchiert sich mit Aufträgen, die er weitergibt. Eine Form der Kooperation, die meist per Handschlag besiegelt wird und hier allein deshalb erwähnt wird, weil sie sehr häufig vorkommt.

Die Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft
Verschiedene kleine Unternehmen vereinen ihre Kräfte, um einen großen Auftrag zu erhalten und auszuführen. Eine Bietergemeinschaft ist zeitlich befristet: Erhält sie den Auftrag, wird aus ihr eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE).

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Partner gründen eine GbR, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, und treten fortan als Einheit auf. Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich. Die Gesellschafter haften mit dem Betriebsvermögen und ihren privaten Mitteln.

Das gemeinsame Unternehmen
Geht das Kooperationsvorhaben über gemeinsame ideelle Zwecke (siehe Menüpunkt „Rechtliche Grundlagen“) hinaus, gründen viele Partner eine GmbH, KG, GmbH & Co. KG, OHG oder AG. Der Aufwand ist größer als bei den o.g. Formen, bietet aber allen Beteiligten eine klar reglementierte Arbeitsgrundlage.

Die Genossenschaft (eG)
Eine Sonderform des eingetragenen Vereins ist die eingetragene Genossenschaft. Mitglieder einer Genossenschaft sollen bei ihren wirtschaftlichen Unternehmungen gefördert werden. Einkauf, Produktion und Fertigung sowie Verkauf gehen auf eine gemeinschaftliche Rechnung. Es können z.B. Maschinen zur gemeinschaftlichen Nutzung auf gemeinschaftliche Rechnung angeschafft werden.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Tipps