Ist Ihre Rechnung nicht gemäß den Anforderungen des Gesetzgebers erstellt, hat der Rechnungsempfänger das Recht, die Rechnung zurückzusenden. Ebenso müssen Sie Eingangsrechnungen auf Korrektheit prüfen. Ihnen bleibt sonst der Vorsteuerabzug verwehrt. Ein Auszug aus den Anforderungen:
- Steuernummer oder UST- ID ist eine Pflichtangabe
- Alle Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein. Fehlt eine Rechnungsnummer und Sie können nicht nachweisen weshalb, darf das Finanzamt einen Erlös schätzen.
- Der Leistungszeitraum oder -zeitpunkt muss auf der Rechnung stehen.
- Die erbrachte Leistung muss beschrieben sein.
- Der Prozentsatz der Mehrwertsteuer muss gedruckt sein.






