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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk

LGH-News

01.02.2012 - Ländervorauswahl führt schneller zu Broschüren


Düsseldorf (LGH). Weiterhin groß ist die Nachfrage nach den zumeist kostenfreien Broschüren der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) und ihres Projektes Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen vor allem zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Handwerkern.... 
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24.01.2012 - Im Landtag zeigt der TTH „Innovationen & Energieeffizienz“


Düsseldorf (LGH). Aus Tradition innovativ - das ist das Motto des Technologie-Transfer-Ring Handwerk NRW (TTH). Schon seit vielen Jahren arbeitet dieses Projekt der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) schwerpunktartig als Mittler zwischen Wissenschaft und Handwerk - mit dem Ziel der... 
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16.01.2012 - Anleitung für Unternehmensleitbilder: Aus dem „sicheren Hafen“ auf die Reise


Düsseldorf (LGH). Gut jedes dritte Handwerksunternehmen hat ein schriftlich fixiertes Leitbild. Das hat eine aktuelle Umfrage ergeben. Es sollten jedoch durchaus mehr werden, denn solche Texte bringen gleich mehrere Vorteile: Beschreiben die Firmen darin ihren aktuellen Stand und die Visionen des Betriebs, sorgen sie damit für... 
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LAND NRW

Tipps zur Rechnungsstellung

Ist Ihre Rechnung nicht gemäß den Anforderungen des Gesetzgebers erstellt, hat der Rechnungsempfänger das Recht, die Rechnung zurückzusenden. Ebenso müssen Sie Eingangsrechnungen auf Korrektheit prüfen. Ihnen bleibt sonst der Vorsteuerabzug verwehrt. Ein Auszug aus den Anforderungen:

  1. Steuernummer oder UST- ID ist eine Pflichtangabe
  2. Alle Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein. Fehlt eine Rechnungsnummer und Sie können nicht nachweisen weshalb, darf das Finanzamt einen Erlös schätzen.
  3. Der Leistungszeitraum oder -zeitpunkt muss auf der Rechnung stehen.
  4. Die erbrachte Leistung muss beschrieben sein.
  5. Der Prozentsatz der Mehrwertsteuer muss gedruckt sein.