Auch Mitarbeiter, die nur kurze Zeit für Sie gearbeitet haben, können von Ihnen ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dieses muss sich sowohl auf die Leistung als auch auf die Führung des Mitarbeiters beziehen.
Im konkreten Fall wurde der Anspruch auf ein qualifiziertes und nicht nur auf ein einfaches Zeugnis bestätigt, obwohl der Mitarbeiter nur sechs Wochen für seinen Arbeitgeber wirklich tätig war.
LAG Köln, 30.3.2001, 4 SA 1485/00






