Jeder Kredit, der bei einer Bank oder Sparkasse aufgenommen wird, muss mit Sicherheiten gedeckt werden. Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, kann eine Bürgschaft weiterhelfen.
Neben privaten Bürgschaften kommen hier insbesondere öffentliche, sog. Ausfallbürgschaften in Betracht. Dabei bürgt eine Bürgschaftsbank - in Nordrhein-Westfalen die Bürgschaftsbank NRW - für den Kreditnehmer bei dessen Hausbank für einen Kredit. Die Ausfallbürgschaft gilt dabei als vollwertige Kreditsicherheit gegenüber Banken und Sparkassen.
Eine Bürgschaft kann gewährt werden, wenn das zu finanzierende Vorhaben betriebswirtschaftlich sinnvoll und Erfolg versprechend ist, dem Unternehmer wegen fehlender Sicherheiten jedoch kein oder kein ausreichender Kredit gewährt werden konnte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Vorhaben um eine Existenzgründung, Betriebsübernahme oder eine Investition in ein bestehendes Unternehmen handelt.
Beantragt wird eine Bürgschaft in der Regel über die Hausbank. Die Bürgschaftsbank beurteilt das Vorhaben und entscheidet über die Bürgschaft.
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