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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk

LGH-News

01.02.2012 - Ländervorauswahl führt schneller zu Broschüren


Düsseldorf (LGH). Weiterhin groß ist die Nachfrage nach den zumeist kostenfreien Broschüren der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) und ihres Projektes Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen vor allem zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Handwerkern.... 
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24.01.2012 - Im Landtag zeigt der TTH „Innovationen & Energieeffizienz“


Düsseldorf (LGH). Aus Tradition innovativ - das ist das Motto des Technologie-Transfer-Ring Handwerk NRW (TTH). Schon seit vielen Jahren arbeitet dieses Projekt der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) schwerpunktartig als Mittler zwischen Wissenschaft und Handwerk - mit dem Ziel der... 
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16.01.2012 - Anleitung für Unternehmensleitbilder: Aus dem „sicheren Hafen“ auf die Reise


Düsseldorf (LGH). Gut jedes dritte Handwerksunternehmen hat ein schriftlich fixiertes Leitbild. Das hat eine aktuelle Umfrage ergeben. Es sollten jedoch durchaus mehr werden, denn solche Texte bringen gleich mehrere Vorteile: Beschreiben die Firmen darin ihren aktuellen Stand und die Visionen des Betriebs, sorgen sie damit für... 
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LAND NRW

Die Bürgschaft

Jeder Kredit, der bei einer Bank oder Sparkasse aufgenommen wird, muss mit Sicherheiten gedeckt werden. Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, kann eine Bürgschaft weiterhelfen.

Neben privaten Bürgschaften kommen hier insbesondere öffentliche, sog. Ausfallbürgschaften in Betracht. Dabei bürgt eine Bürgschaftsbank - in Nordrhein-Westfalen die Bürgschaftsbank NRW - für den Kreditnehmer bei dessen Hausbank für einen Kredit. Die Ausfallbürgschaft gilt dabei als vollwertige Kreditsicherheit gegenüber Banken und Sparkassen.

Eine Bürgschaft kann gewährt werden, wenn das zu finanzierende Vorhaben betriebswirtschaftlich sinnvoll und Erfolg versprechend ist, dem Unternehmer wegen fehlender Sicherheiten jedoch kein oder kein ausreichender Kredit gewährt werden konnte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Vorhaben um eine Existenzgründung, Betriebsübernahme oder eine Investition in ein bestehendes Unternehmen handelt.

Beantragt wird eine Bürgschaft in der Regel über die Hausbank. Die Bürgschaftsbank beurteilt das Vorhaben und entscheidet über die Bürgschaft.

Weitere Informationen im Internet: