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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk

LGH-News

06.09.2010 - Wieder starke Handwerkspräsenz auf der „Start“


Düsseldorf (LGH). „Chef werden!" steht als Schlagwort über der „Start"-Messe für Gründer, die am 24. und 25. September in der Messe Essen stattfindet. Auf dem Stand der Startercenter NRW in Halle 12 werden wieder Berater der Handwerkskammern und Mitarbeiter der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) bereit... 
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02.09.2010 - Zukunfts-Initiative: Mit der neuen FAQ-Liste von Kollegen-Fragen profitieren 


Düsseldorf (LGH). Weit über 1.200 ausführliche Vor-Ort-Beratungen haben die 35 Experten von Handwerkskammern und Fachverbänden im Rahmen des Projektes Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen inzwischen absolviert. Hinzu kommen noch weit mehr kürzere Kontakte, vor allem am Telefon. Die Vielfalt der Fragen von Seiten der Unternehmer ist... 
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26.08.2010 - Handwerk NRW will Fortsetzung der EU-Strukturförderung 


Düsseldorf (LGH). Im bevölkerungsreichsten Bundesland besitzt die Strukturförderung durch die Europäische Union traditionell ein besonderes Gewicht. Der Übergang von Kohle und Stahl zu anderen Industrien und Technologien, der vergleichsweise geringe Besatz mit kleinen und mittleren Unternehmen und andere Themen waren und sind in... 
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LAND NRW

Die Bürgschaft

Jeder Kredit, der bei einer Bank oder Sparkasse aufgenommen wird, muss mit Sicherheiten gedeckt werden. Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, kann eine Bürgschaft weiterhelfen.

Neben privaten Bürgschaften kommen hier insbesondere öffentliche, sog. Ausfallbürgschaften in Betracht. Dabei bürgt eine Bürgschaftsbank - in Nordrhein-Westfalen die Bürgschaftsbank NRW - für den Kreditnehmer bei dessen Hausbank für einen Kredit. Die Ausfallbürgschaft gilt dabei als vollwertige Kreditsicherheit gegenüber Banken und Sparkassen.

Eine Bürgschaft kann gewährt werden, wenn das zu finanzierende Vorhaben betriebswirtschaftlich sinnvoll und Erfolg versprechend ist, dem Unternehmer wegen fehlender Sicherheiten jedoch kein oder kein ausreichender Kredit gewährt werden konnte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Vorhaben um eine Existenzgründung, Betriebsübernahme oder eine Investition in ein bestehendes Unternehmen handelt.

Beantragt wird eine Bürgschaft in der Regel über die Hausbank. Die Bürgschaftsbank beurteilt das Vorhaben und entscheidet über die Bürgschaft.

Weitere Informationen im Internet: