Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union fördern Beratungen zur Gründung oder Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Richtlinien zum Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) können Sie hier downloaden .
Im Falle von Neugründungen werden bis zu vier Beratungstage gefördert, bei Übernahmen bis zu sechs Tagewerke. Der Zuschuss beträgt 50% der Beratungskosten, maximal jedoch 400 Euro pro Beratungstag.
Es können nur Beratungen von Beratern gefördert werden, die über die entsprechende Erfahrung - qualifizierte Ausbildung und/oder Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren - und Sachkunde verfügen und dies nachgewiesen haben. Grundlage hierfür ist u.a. das so genannte „Beraterprofil", das Sie hier downloaden können.
Für die Gründungswilligen ist der Abschluss eines Beratungsvertrages (nach der Fachzusage) verpflichtend. Als praktische Hilfe stehen eine Erläuterung und ein Muster-Beratungsvertrag zur Verfügung, die Sie hier downloaden können.
Zudem finden Berater hier Hinweise für die Erstellung von Beratungsangeboten.
Regionale Anlaufstellen: Die Antragstellung erfolgt online-gestützt bei den so genannten regionalen Anlaufstellen. Die Liste können Sie hier downloaden .
Ansprechpartner bei der LGH:
Dieter Schlimmer -Abteilungsleiter-
Gabriele Nacke
Telefon: 0211/ 302715-28
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: nacke@lgh.de
Statistiken und Ergebnisse der Evaluierung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW finden Sie hier als Förderbericht .
Die Förderung über das BPW unterliegt den „De minimis"-Bestimmungen der EU. Diese können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.






