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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk

LGH-News

01.02.2012 - Ländervorauswahl führt schneller zu Broschüren


Düsseldorf (LGH). Weiterhin groß ist die Nachfrage nach den zumeist kostenfreien Broschüren der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) und ihres Projektes Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen vor allem zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Handwerkern.... 
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24.01.2012 - Im Landtag zeigt der TTH „Innovationen & Energieeffizienz“


Düsseldorf (LGH). Aus Tradition innovativ - das ist das Motto des Technologie-Transfer-Ring Handwerk NRW (TTH). Schon seit vielen Jahren arbeitet dieses Projekt der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) schwerpunktartig als Mittler zwischen Wissenschaft und Handwerk - mit dem Ziel der... 
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16.01.2012 - Anleitung für Unternehmensleitbilder: Aus dem „sicheren Hafen“ auf die Reise


Düsseldorf (LGH). Gut jedes dritte Handwerksunternehmen hat ein schriftlich fixiertes Leitbild. Das hat eine aktuelle Umfrage ergeben. Es sollten jedoch durchaus mehr werden, denn solche Texte bringen gleich mehrere Vorteile: Beschreiben die Firmen darin ihren aktuellen Stand und die Visionen des Betriebs, sorgen sie damit für... 
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LAND NRW

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union fördern Beratungen zur Gründung oder Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Richtlinien zum Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) können Sie hier downloaden .

Im Falle von Neugründungen werden bis zu vier Beratungstage gefördert, bei Übernahmen bis zu sechs Tagewerke. Der Zuschuss  beträgt 50% der Beratungskosten, maximal jedoch 400 Euro pro Beratungstag.

Es können nur Beratungen von Beratern gefördert werden, die über die entsprechende Erfahrung - qualifizierte Ausbildung und/oder Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren - und Sachkunde verfügen und dies nachgewiesen haben. Grundlage hierfür ist u.a. das so genannte „Beraterprofil", das Sie hier downloaden können.

Für die Gründungswilligen ist der Abschluss eines Beratungsvertrages (nach der Fachzusage) verpflichtend. Als praktische Hilfe stehen eine Erläuterung und ein Muster-Beratungsvertrag zur Verfügung, die Sie hier downloaden können.

Zudem finden Berater hier Hinweise für die Erstellung von Beratungsangeboten.   

Regionale Anlaufstellen: Die Antragstellung erfolgt online-gestützt bei den so genannten regionalen Anlaufstellen. Die Liste können Sie hier downloaden

Ansprechpartner bei der LGH:

Dieter Schlimmer -Abteilungsleiter-

Gabriele Nacke
Telefon: 0211/ 302715-28
Telefax: 0211/ 302715-30
E-Mail: nacke@lgh.de

Statistiken und Ergebnisse der Evaluierung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW finden Sie hier als Förderbericht .
Die Förderung über das BPW unterliegt den „De minimis"-Bestimmungen der EU. Diese können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.