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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen Das Handwerk


LAND NRW

Förderprogramm des Bundes

Förderkonditionen:

Antragstellung:
Der Förderantrag (inkl. Kopie des Beratungsberichtes, der Beraterrechnung und des Nachweises der Zahlung) ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung und Begleichung der vollständigen Beraterrechnung bei der Leitstelle einzureichen, im Handwerk beim:

Hier finden Sie weitere Informationen (Richtlinien, Statistiken) zum Förderprogramm.


Ihr Ansprechpartner:
Dieter Schlimmer