Düsseldorf (LGH). Italien ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel, sondern man kann dort als Handwerker auch Geld verdienen. Welche arbeits- und versicherungsrechtlichen, steuerlichen und finanziellen Besonderheiten dabei zu beachten sind und welche Anforderungen bei Bau- und Montageleistungen gelten, darüber können sich interessierte Unternehmer im Vorfeld im Merkblatt „Grenzüberschreitende Handwerksleistungen in Italien“ informieren. Dem von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) geleiteten Projekt Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen wurde es von der Handwerkskammer Schwaben zur Verfügung gestellt. Die Broschüre kann kostenfrei bei Claudia Witte-Martinez unter Tel.: 0211/ 30 108-364 beziehungsweise unter ihrer E-Mail-Adresse witte-martinez@lgh.de bestellt werden. Die umfangreiche Liste der übrigen Informationsschriften der LGH zur Außenwirtschaft ist unter www.lgh.de/1/lgh-webseite/publikationen/aussenwirtschaft/ einzusehen. Dort können auch Bestellungen aufgegeben werden.





